Unfallgeschädigte müssen frühere Reparaturen belegen
Wer die Regulierung eines Unfallschadens verlangt, muss über frühere Schäden an seinem Fahrzeug informieren und belegen, inwieweit sie repariert wurden.
Wer die Regulierung eines Unfallschadens verlangt, muss über frühere Schäden an seinem Fahrzeug informieren und belegen, inwieweit sie repariert wurden.
Urteil des BGH vom 13.11.2014 (III ZR 544/13)
Urteil des BGH vom 13.11.2014 (III ZR 544/13)
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Erfolgreiche Klage des vzbv