Rechtswidrige Überwachung
Ein Arbeitgeber, der wegen des Verdachts einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit einem Detektiv die Überwachung eines Arbeitnehmers überträgt, handelt rechtswidrig, wenn sein Verdacht nicht auf konkreten Tatsachen beruht.
Ein Arbeitgeber, der wegen des Verdachts einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit einem Detektiv die Überwachung eines Arbeitnehmers überträgt, handelt rechtswidrig, wenn sein Verdacht nicht auf konkreten Tatsachen beruht.
Arbeitet jemand zu medizinischen bzw. therapeutischen Zwecken und steht die Wiederherstellung der vollen Erwerbstätigkeit im Vordergrund, so besteht weiterhin ein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Der Berechtigungszeitraum für den Bezug von Kindergeld verlängert sich nicht über das 25. Lebensjahr hinaus, wenn das Kind nach dem 01.07.2011 einen freiwilligen Wehrdienst abgeleistet hat.
Landgericht Mainz gibt Klage des vzbv statt
Nach der Anmeldung bei einer Partnervermittlung beantwortet der Interessent einen Fragebogen mit Fragen zur eigenen Person und zu Vorlieben.