Anspruch auf intakte Telefonleitung in der Wohnung

... die Erreichbarkeit muss gewährleistet sein

Zu den Mindeststandards, die eine Mietwohnung erfüllen muss, gehören nach Auskunft der ARAG Experten nicht nur Strom- und Wasseranschlüsse, sondern auch intakte Telefonleitungen.

Der Telefonanschluss selbst, also die Verbindung zum Telefonnetz ist eine Dienstleistung, die nicht vom Vermieter erbracht werden muss.

Ebenso wenig ist er nach Auskunft der ARAG Experten verpflichtet, dass die Telefonleitungen außerhalb der Wohnung instand gehalten werden und eine Signalübertragung gewährleistet ist

Urteil des Landgericht Berlin, Az.: 63 S 151/14

Quelle:
ARAG Versicherungen - www.arag.de