Wenn der Arzt zu wenig Zeit hat
Vor einer Untersuchung oder Behandlung muss der Arzt den Patienten genau aufklären und seine Einwilligung einholen.
Hat er nicht die Zeit dazu, sollte man nachhaken – und nicht zu schnell entscheiden
Patrycja K. leidet seit zwei Wochen unter Magenschmerzen. Ihr Arzt empfiehlt eine Magenspiegelung und legt der 29-Jährigen einen Termin gleich am nächsten Tag nahe.
Warum er zur Magenspiegelung rät, erklärt der Arzt nur kurz mit ein paar Fachbegriffen. Danach bittet er Frau K. einen Aufklärungsbogen zu unterschreiben. Auf dem stehen zwar noch Einzelheiten zur Magenspiegelung, aber Frau K. fühlt sich überrumpelt.
Warum die Eile und muss es gleich eine Magenspiegelung sein?
„Bevor ein Arzt etwas unternimmt, muss er genau erklären, was er vorhat“, sagt Michaela Schwabe von der Berliner Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). „Und zwar so, dass man es versteht und genug Zeit zum Überlegen hat.“
Denn anfangen dürfe der Arzt erst, wenn der Patient einer Untersuchung oder Behandlung ausdrücklich zugestimmt hat – außer es liegt ein Notfall vor. Schwabe: „Das zu beachten ist im Praxis- oder Klinikalltag oft nicht leicht, aber trotzdem unerlässlich.“
Hat ein Arzt nicht genug Zeit, sollte man nachhaken:
Warum empfiehlt er eine Maßnahme, wie funktioniert sie und welche Erfolgsaussichten hat sie? „Diese Aufklärung muss auf jeden Fall mündlich passieren“, erklärt die Patientenberaterin. „So steht es im Gesetz, eine schriftliche Information alleine reicht hier nicht.“
Nur so könne man als Patient Fragen stellen – zum Beispiel, wenn es um die Risiken einer Untersuchung oder Behandlung geht. Denn auch die muss der Arzt darstellen. Gleiches gilt für mögliche Alternativen zur vorgeschlagenen Maßnahme.
UPD-Tipp:
Viele Fragen an den Arzt fallen einem oft erst nachträglich ein. Am besten schreibt man sie auf und bittet um ein zweites Gespräch. Für die Vorbereitung des Arztbesuchs können Patienten sich eine persönliche Checkliste mit Fragen unter www.patienten-universitaet.de zusammenstellen.
Mehr zum Thema Aufklärung, Einwilligung und andere Patientenrechte finden sich im aktuellen UPD-Spezial unter www.patientenberatung.de/patientenrechte.
Mehr zur UPD:
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) berät seit 2006 per Gesetz kostenfrei, neutral und unabhängig zu allen Gesundheitsfragen – vor Ort in 21 Städten, schriftlich über eine gesicherte Onlineberatung - www.patientenberatung.de sowie am gebührenfreien* Beratungstelefon in drei Sprachen und speziell zu Arzneimittelfragen:
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Die UPD unterstützt Patientinnen und Patienten in gesundheitlich-medizinischen, rechtlichen und psychosozialen Fragen. Hierbei handelt sie im gesetzlichen Auftrag nach § 65b Sozialgesetzbuch V. Ziel ist es, die Patientenorientierung im Gesundheitswesen zu stärken und Problemlagen im Gesundheitssystem aufzuzeigen.
Neben der Beratung berichtet die UPD daher einmal jährlich über die Erkenntnisse ihrer Arbeit an den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten. Finanziert wird die UPD durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der per Gesetz keinen Einfluss auf den Inhalt oder den Umfang der Beratungstätigkeit nehmen darf. Für die muttersprachliche Beratung in Russisch und Türkisch existiert eine gesonderte Förderung durch den Verband der Privaten Krankenversicherung.