Instagram muss deutsches Verbraucherrecht beachten

Der vzbv hat mit einer Abmahnung zahlreiche Vertragsbedingungen von Instagram beanstandet.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Verbraucherrechte von deutschen Nutzern der Foto- und Video-Plattform Instagram gestärkt. Mit einer Abmahnung wurden 18 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbedingungen sowie ein unvollständiges Impressum bemängelt. Das kalifornische Unternehmen zeigte sich einsichtig und gab die geforderte Unterlassungserklärung ab. Instagram muss sein Angebot bis zum Jahresende überarbeiten.

 „Unternehmen, die in Deutschland Geschäfte machen, müssen sich an deutsche Gesetze halten. Diese Selbstverständlichkeit scheint manchen global agierenden Unternehmen nicht bewusst zu sein“, sagt Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv.

Auf dem sozialen Netzwerk Instagram, das seit 2012 zur Facebook, Inc. gehört, können Verbraucherinnen und Verbraucher auf Nutzungsprofilen eigene Videos und Bilder veröffentlichen. Die Anmeldung erfolgt über die Webseite oder eine spezielle App des Unternehmens. Finanziert wird das Angebot durch personalisierte Werbung. In den Nutzungs- und Datenschutzbedingungen des Dienstes fanden sich zahlreiche Klauseln, die nach Auffassung des vzbv nicht mit deutschem Verbraucherrecht zu vereinbaren sind.

Instagram schrieb kalifornisches Verbraucherrecht vor
So mussten sich auch Verbraucher, die den Dienst von Deutschland aus nutzen, bei Streitigkeiten an amerikanische Schiedsgerichte wenden. Dabei war die Anwendung kalifornischen Verbraucherrechts vorgeschrieben. Das Unternehmen konnte den Zugang zum Dienst nach alleinigem Ermessen sperren und schränkte seine eigene Haftung für Vertragsverletzungen stark ein. Werbung musste nicht als solche gekennzeichnet werden. Problematisch war auch eine Klausel, die Instagram kostenfreie und sehr weitgehende Nutzungsrechte an den eingestellten Inhalten der Nutzer einräumte. Das Impressum auf der Webseite war aus Sicht des vzbv nicht vollständig.

Klausel erlaubte Weitergabe von Daten an Werbepartner
Beanstandet wurde daneben eine Passage aus der Datenschutzrichtlinie, nach der Instagram personenbezogene Daten an Werbepartner herausgeben durfte, ohne dass der Nutzer zugestimmt hat. Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die nicht mehr vom Vertragszweck gedeckt ist, benötigen Unternehmen eine informierte und freiwillige Einwilligung der Betroffenen. Die Informationen in der Klausel waren nach Auffassung des vzbv jedoch zu unbestimmt, um datenschutzrechtliche Vorgaben einzuhalten.

Unternehmen zeigt sich einsichtig
Instagram lenkte ein und gab Ende September eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Der Dienst muss nun seine Webseite und die Vertragsbedingungen überarbeiten. Für die meisten Änderungen hat er bis zum 2. November Zeit. Die Datenschutzverstöße müssen bis Jahresende abgestellt sein. Nach Ablauf der Umstellungsfristen darf Instagram die betroffenen Geschäftsbedingungen nicht mehr verwenden und sich auch nicht gegenüber Bestandskunden auf diese berufen.

Quelle:
Verbraucherzentrale Bundesverband - www.vzbv.de