Lotto-Lüge: Wie Betrüger das große Los ziehen

Lotto-Millionär werden, ohne zu spielen?

Das klingt zu schön, um wahr zu sein.

Trotzdem fallen immer wieder Verbraucher auf diese Masche rein. Am Telefon oder per Post wird ihnen eine hohe Gewinnsumme zugesagt, wenn sie dafür „nur“ eine verhältnismäßig geringe Bearbeitungsgebühr oder angeblich anfallende Steuern bezahlen.

Vom großen Gewinn geblendet, lassen sich Betroffene zur Zahlung hinreißen und gehen den Betrügern damit auf den Leim.

Da diese vorgeben, aus dem europäischen Ausland zu agieren, landen die Fälle dann beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland.

Und weil jeder Fall einer zu viel ist, klärt das Juristen-Team des EVZ zum Vorgehen auf.

Gewinnen oder Verlieren?

Offiziell anmutende Schreiben per Mail oder Post, aber auch wortgewandte Menschen am Telefon, überzeugen Verbraucher von ihrem Gewinn.

Zumeist geht es um exorbitant hohe Summen, die die Betroffenen in Versuchung bringen sollen. Mit Erfolg.

Dabei blendet manch ein Opfer völlig aus, dass es gar kein Los gekauft hat.

Um das Geld ausbezahlt zu bekommen, sollen Fantasie-Gebühren beglichen, oder erfundene Zertifikate erworben werden.

Das Ziel? Die Opfer um möglichst viel Geld zu prellen.

Und nicht nur bei dieser konkreten Form von Vorschussbetrug gilt: Je bereitwilliger gezahlt wird, umso mehr beziehungsweise häufiger werden Gebühren gefordert.

ABER AUFGEPASST

Dem EVZ liegen ebenfalls vereinzelte Fälle vor, in denen es nicht um konkrete Zahlungen, sondern um das Erschleichen der Bankdaten der Betroffenen geht.

Statt einmalige Gebühren zu zahlen, schließen die Verbraucher – zumeist ungewollt – einen Lotterievertrag ab.

Per Post erhalten die Opfer anschließend ein Schreiben, das sie darauf hinweist, dass per Lastschrift ein monatlicher Betrag von ihrem Konto abgebucht wird. In diesen Fällen entpuppt sich der vermeintliche Gewinn also als Abofalle.    

Das Spiel mit dem Vertrauen

Um glaubwürdiger zu wirken, geben sich Betrüger zum Teil als Mitarbeiter real existierender, ausländischer Lotterien aus: Die "European Lotteries“ aus der Schweiz, "El Gordo de la Primitiva“, "Loterías y Apuestas del Estado (LAE)“ aus Spanien oder "The National Lottery“ aus dem Vereinten Königreich, um nur einige Beispiele zu nennen.

In einem aktuellen Fall soll der Betrüger gar ein Rechtsanwalt am Obersten Gerichtshof in Spanien sein und legt zum Beweis gefälschte Ausweise und Dokumente vor.

Die tatsächlichen Lotterien warnen mitunter auf ihren Homepages vor dieser Masche und distanzieren sich von diesem Vorgehen. Die wahren Übeltäter hingegen bewegen sich mühelos auf dem Globus umher, nutzen verschiedene Mobiltelefone, Postfächer und vorübergehende oder falsche Adressen. Eine juristische Verfolgung macht das extrem schwer.

Die Niete gezogen

Trotzdem sollte umgehend reagiert werden, sobald der Betrug bewusst wird. Der Schaden kann dann vielleicht zumindest begrenzt werden.

Kontoauszüge sollten auf Abbuchungen geprüft werden

Wurde mit einem erteilten Lastschriftmandat Geld abgebucht, kann dieses acht Wochen lang widerrufen werden.

Ohne einen solchen Nachweis sogar 13 Monate lang. Wurde per Überweisung bezahlt, lässt sich das Geld nur noch schwer bis gar nicht zurückholen. Das kann die Hausbank prüfen. Anschließend, rät das EVZ, umgehend die Staatsanwaltschaft oder die Polizei zu informieren.

Ohne Los kein Moos

Landen solche Briefe oder E-Mails im Briefkasten, empfiehlt das EVZ, gar nicht erst zu reagieren. Ein sehr ähnliches Vorgehen gibt es auch bei angeblichen Millionenerbschaften. Auch hier sollten Verbraucher äußerst vorsichtig sein.

Besteht bereits Kontakt, sollten keinesfalls persönliche Daten preisgegeben oder Zahlungen geleistet werden. Seriöse Lottoveranstalter verlangen niemals irgendwelche Gebühren für die Auszahlung von Gewinnen.
 
Und immer einen kühlen Kopf bewahren, denn ganz grundsätzlich gilt: Wer nicht spielt, wird kein Lotto-Millionär.

Finanziert durch die Europäische Union.

Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider.

Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.

Wer gern mehr erfahren möchte, schaut bitte direkt unter Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland - www.evz.de