Pflegepersonaluntergrenzen sind wichtiger Schritt zu mehr Versorgungsqualität
... weitere Maßnahmen müssen folgen
Die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) begrüßt in einer aktuellen Stellungnahme die Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen in der Intensivmedizin.
Nach Ansicht der Fachgesellschaft braucht es jedoch weitere Maßnahmen, um die Situation und Arbeitsbedingungen zu verbessern und damit eine hohe medizinische Versorgungsqualität gewährleisten zu können.
Der Pflegemangel auf Intensivstationen ist in Deutschland alltägliche Realität geworden. Auf rund dreiviertel der deutschen Intensivstationen müssen vermehrt Betten gesperrt werden, in 22 Prozent der Fälle sogar täglich. Personalmangel und Bettensperrungen können zur verzögerten Aufnahme von kritisch kranken Patienten führen und die Qualität der Versorgung beeinträchtigen.
Das Bundesministerium für Gesundheit wird nun in Ergänzung zum Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) in einer Verordnung Vorgaben für die Personaluntergrenzen als Reaktion auf die anhaltende Krise in der Pflege erlassen. Demnach soll ab dem 1.1.2019 auch im pflegesensitiven Bereich der Intensivmedizin ein verbindlicher Betreuungsschlüssel eingehalten werden, um die Arbeitsbedingungen für die Pflegenden zu verbessern, und die Fluktuation aus dem Beruf zu reduzieren.
In der Tagschicht liegt dieser bei zwei Patienten pro Pflegekraft, in der Nachtschicht gilt ein Verhältnis von 3:1.
In ihrer Stellungnahme begrüßt die DGIIN dieses Vorgehen. „Vor dem Hintergrund des gravierenden Personalmangels auf Intensivstationen ist die Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen ein wichtiger und richtiger Schritt hin zu besseren Arbeitsbedingungen für die Pflegenden und Ärzte und zu mehr Versorgungsqualität“, sagt Professor Dr. med. Christian Karagiannidis, leitender Oberarzt an der Lungenklinik Köln-Merheim und Präsident elect der DGIIN.
Die Fachgesellschaft weist zugleich aber auch darauf hin, dass tiefergreifende Maßnahmen notwendig sind, um nachhaltige Verbesserungen herbeizuführen.
„Wir befürchten, dass die Einführung der Pflegepersonaluntergrenzen in der Intensivmedizin zu weiteren Bettensperrungen führt, weil derzeit das Personal auf dem Arbeitsmarkt schlicht fehlt“, sagt Professor Karagiannidis. Viele Kliniken könnten demnach bereits jetzt offene Stellen nicht besetzen.
„Vor diesem Hintergrund empfehlen wir, die Untergrenzen erst Mitte 2019 einzuführen, um in dieser Zeit zuvor einen nationalen Aktionsplan zur Stärkung der Pflege umzusetzen“, so der Experte weiter
In der Stellungnahme fordert die DGIIN darüber hinaus, die Arbeitsbedingungen für die Pflegekräfte zu verbessern. „Wenn der Pflegeberuf attraktiver werden soll, bedarf es einer besseren Bezahlung“, sagt Professor Dr. med. Reimer Riessen, Leiter der Internistischen Intensivstation des Tübinger Universitätsklinikums und Past Präsident der DGIIN. Um dies zu fördern, wäre aus Sicht des Experten eine praxisnahe Akademisierung der Intensivpflegenden denkbar, allerdings mit dem Ziel, diese in der Patientenversorgung zu halten. „Zudem muss das Gehalt zwischen Zeitarbeits-Pflegekräften und dem besonders wertvollen Stammpersonal angeglichen werden.“
Aus Sicht der Fachgesellschaft sollte vor allem vermieden werden, dass die Krankenhäuser untereinander in einem unkoordinierten Wettbewerb um die Pflegekräfte stehen. „Gerade in Ballungsgebieten sind die Intensivbetten auf viele, zum Teil auch kleine Häuser verteilt. Sinnvoll wäre hier, die Personalkapazitäten zu bündeln und Krankenhäuser zusammenzuführen“, erläutert Riessen. Dies müsse im Rahmen einer Krankenhausstrukturplanung angegangen werden, in deren Rahmen zunächst einmal die intensivmedizinischen Kapazitäten, das dort eingesetzte Personal und die erbrachten Leistungen strukturiert erfasst werden müssten.
Die ausführliche Stellungnahme der DGIIN findet sich hier. https://www.dgiin.de/aktuelles/aktuelles-leser/stellungnahme-der-dgiin-zum-referentenentwurf-des-bmg-zur-festlegung-von-pflegepersonaluntergrenzen-2019.html