Scheidung und Unterhalt: 10 Irrtümer zur Trennung
Etwa jede dritte Ehe wird geschieden.
Etwa jede dritte Ehe wird geschieden.
Die Pleite des Strom- und Gasanbieters der Bayerischen Energieversorgung (BEV) heißt nicht, dass Kunden günstige Stromanbieter meiden sollten.
Wie man bei einem seriösen Stromanbieter landet und trotzdem Geld sparen kann, zeigt die Zeitschrift Finanztest in ihrer März-Ausgabe auf.
Kunden, die einen neuen Stromanbieter suchen, nutzen am besten ein Vergleichsportal im Internet.
Doch Vorsicht:
Die Portale leiten Kunden durch Voreinstellungen auf Tarife mit hohen Boni.
Vergisst der Kunde nach einem Jahr zu kündigen, wird es oft richtig teuer.
Finanztest hat deshalb einen Leitfaden zum Tarifwechsel erstellt. In fünf Schritten zeigen die Experten der Stiftung Warentest den Weg zum sicheren preiswerten Angebot.
Bisher sind ausschließlich private Energieversorger Pleite gegangen. Teldafax, Flexstrom, Care Energie, jetzt BEV.
Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, sucht sich deshalb einen günstigen Tarif bei seinem Stadtwerk vor Ort. Die meisten bieten inzwischen günstige Onlinetarife an.
Zahlreiche kommunale Unternehmen haben außerdem eigene Marken gegründet, unter denen sie überregional zu marktfähigen Preisen Energie verkaufen.
Einige kommunale Betriebe arbeiten nicht mit Vergleichsportalen zusammen. Diese zeigen zwar die Tarife, abschließen muss der Kunde aber auf der Webseite des Anbieters.
Der ausführliche Artikel findet sich in der März-Ausgabe der Zeitschrift und online unter www.test.de/stromversorger.
In tausenden Fällen haben Sparkassen ihren Kunden vorzeitig Prämiensparverträge gekündigt, die eigentlich eine Laufzeit von 25 oder 30 Jahren versprachen, mitunter sogar unbegrenzt laufen sollten
Verbraucherschützer zweifeln zudem daran, dass es bei der Verzinsung stets mit rechten Dingen zuging.
Wie Verbraucher sich gegen eine Kündigung wehren können und wo die Zinsanpassung überprüft werden kann, beschreibt die Stiftung Warentest in der März-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest.
Prämiensparverträge waren in den 90er und frühen 2000er-Jahren ein Bestseller vieler Sparkassen. Ihren Namen verdanken sie der jährlichen Prämie, die zusätzlich zu einem Grund- oder Basiszins gezahlt wird.
Doch in Zeiten von Niedrigzinsen passt es den Sparkassen schlecht ins Konzept, wenn Sparpläne allein Dank der Prämien noch über zwei Prozent Rendite pro Jahr bringen.
Jedoch sollten sich Kunden nicht ohne weiteres mit der Kündigung abfinden.
Finanztest rät, zunächst die Beratungsstelle einer Verbraucherzentrale aufzusuchen. Die VZ Sachsen hat beispielsweise mit Sparkassenvorständen verhandelt, um für Kunden akzeptable Kompromisse zu finden.
In vielen Fällen bleibt Sparern aber nichts anderes übrig, als vor Gericht zu ziehen. Ihre Erfolgsaussichten sind allerdings unklar. Ein höchstrichterliches Urteil liegt noch nicht vor.
Der Artikel Prämiensparverträge findet sich in der März-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/praemiensparvertrag.
Sind Ost-Rentner benachteiligt?
Das neue Jahr bringt ein Plus für gesetzlich Krankenversicherte.