Versicherungsrecht Irrtümer zu Versicherungen
Ob Haftpflicht-, Hausrat- oder Rechtsschutzversicherung ...
Im Schadensfall ist die Enttäuschung oft groß, denn nur wenige Verbraucher kennen das Kleingedruckte.
Wer zum Beispiel glaubt, dass er nach Abschluss einer Versicherung immer sofort geschützt ist oder die Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten bei einer Scheidung übernimmt, liegt falsch.
Die Zeitschrift Finanztest listet in ihrer Juli-Ausgabe zehn häufige Irrtümer zu Versicherungen auf und gibt Tipps für einen besseren Schutz.
Bei einigen Versicherungen setzt der komplette Schutz erst nach einer Wartezeit ein, z.B. bei der Rechtsschutzversicherung, bei Zahnzusatzversicherungen, privaten Krankenversicherungen und Krankenhauszusatzversicherungen.
Die private Haftpflichtversicherung schützt zwar oft auch die Familie. Für Schäden, die Kinder unter sieben Jahren anrichten, zahlt sie nicht. Bei Schäden im fließenden Straßenverkehr liegt die Altersgrenze sogar bei zehn Jahren.
Auch die Annahme, dass die Haftpflichtversicherung bei Schäden den Neupreis erstattet, ist falsch. Wenn möglich, werden beschädigte Dinge repariert.
Dass die Hausratversicherung bei einem Einbruch den ganzen Schaden zahlt, stimmt auch nicht immer.
Und bei einem Fahrraddiebstahl kommt es darauf an, wie und wo das Fahrrad abgestellt war und manchmal auch zu welcher Uhrzeit es gestohlen wurde.
Der Artikel „10 Irrtümer zu Versicherungen“ findet sich in der Juli-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/versicherungsirrtuemer.