Auf welche Stolperfallen Immobilienkäufer achten sollten

Vor Stolperfallen beim Immobilienkauf warnt die Stiftung Warentest in der Mai-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest.

Der Käufer verlangt plötzlich einen höheren Preis, Reservierungsvereinbarungen erweisen sich als nicht verbindlich oder Makler bieten Immobilien ohne Auftrag der Eigentümer an. Das sind nur einige der Fallstricke, die für Immobilienkäufer besonders in Großstädten lauern. Veröffentlicht ist der Artikel auch online unter www.test.de/immoblienkauf.

Der Ansturm auf Immobilien verlangt Kaufinteressenten viel ab.
Makler antworten ihnen manchmal erst gar nicht, sie müssen Immobilien in Gruppen mit anderen Interessenten besichtigen, sich häufig sehr schnell entscheiden und brauchen dann sehr schnell eine Finanzierungszusage eines Baufinanzierers.

Vermehrt sollen sie sich an Bieterverfahren beteiligen.
Doch auch eine Zusage des Maklers oder eine Reservierungsvereinbarung, für die oft vierstellige Beträge verlangt werden, bieten dem Käufer in aller Regel keine Sicherheit. Denn der Eigentümer kann trotzdem verkaufen, an wen er will. Und auch eine Garantie für den vereinbarten Preis bietet diese Reservierungsvereinbarungen ebenfalls nicht.

Nicht jeder Makler, der eine Immobilie anbietet, ist auch vom Eigentümer mit dem Verkauf beauftragt worden. Manche Makler bieten Immobilien auf eigene Faust an, indem sie die Daten zur Immobilie und die Fotos aus dem Angebot anderer Makler übernehmen.

Ob der Verkäufer willig ist, Interessenten dieses Maklers überhaupt in Betracht zu ziehen, ist völlig offen.

Wie man möglichst viele Fallstricke vermeidet und Tipps zum Immobilienkauf findet sich im ausführlichen Artikel in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (ab 19.04.2017 am Kiosk).

Online ist er bereits unter www.test.de/immobilienkauf  abrufbar.