Haftpflichtversicherung zahlt nicht an Familienmitglieder
ARAG Experten weisen darauf hin, dass Tierhalterhaftpflichtversicherungen nur für Schäden aufkommen müssen, die fremden Personen entstehen.
ARAG Experten weisen darauf hin, dass Tierhalterhaftpflichtversicherungen nur für Schäden aufkommen müssen, die fremden Personen entstehen.
Erklärt ein Abkömmling nach dem Tod des Vaters in einem Erbauseinandersetzungsvertrag, mit der Zahlung eines bestimmten Betrages "ein für alle Male abgefunden zu sein", kann das als Verzicht auch auf das gesetzliche Erbrecht nach dem Tod der Mutter auszulegen sein.
Mehrkosten für die Anschaffung eines größeren Grundstücks zum Bau eines behindertengerechten Hauses erkennt der Bundesfinanzhof (BFH) nicht als außergewöhnliche Belastung an.
Entweder Ausgleichszahlung oder Minderung
Erstes Oberlandesgericht kippt einseitige Entgelterhöhungen