Kündigung wegen Pferdesalbe

Weil sich ein 83-jähriger Mieter aus Bonn seit Jahren mit "Pferdesalbe" einreibt und der Geruch das Wohnhaus verpestet, muss er nach 54 Jahren aus seiner Drei-Zimmer-Wohnung ausziehen.

Die 89-jährige Vermieterin hatte geklagt, weil sie von dem Geruch Kopfschmerzen bekomme und deswegen auch nicht mehr schlafen könne.

Es sei erwiesen, erklärte die Mietrichterin im Urteil, dass aus der Wohnung des Mieters unerträgliche Gerüche - ein Gemisch von Pferdesalbe, altem Schuhputzzeug und Reinigungsmitteln - kommen, die durchs Treppenhaus ins ganze Haus ziehen.

Der Bitte, die Türen und Fenster immer geschlossen zu halten, sei der Mieter nicht nachgekommen.

Laut Urteil stellt die extreme Geruchsbelästigung eine nicht unerhebliche Vertragsverletzung dar, eine Kündigung sei somit gerechtfertigt.

Mehrere Mieter waren in der Vergangenheit bereits ausgezogen.

Die Zeugen hatten den "süßen und modrigen Geruch" beklagt, es sei unmöglich gewesen, ihren Balkon über der Wohnung des alten Herrn zu benutzten.

Wegen des hohen Alters und der Gebrechlichkeit des Mannes, hat ihm die Richterin noch eine Räumungsfrist von einem Jahr gewährt, ergänzen ARAG Experten

Urteil: AG Bonn, AZ: 201C 334/13.

Quelle:
ARAG Versicherungen - www.arag.de