Kostenerstattung für Zusatznahrung bei Patienten mit schweren oder chronischen Erkrankungen

In Deutschland ist im Zwölften Sozialgesetzbuch, kurz SGB XII genannt, festgehalten, dass gewisse Personen Anspruch auf einen Mehrbedarf für eine kostenaufwändige Ernährung haben.

Auf diese Weise können Betroffene, die auf eine teure bzw. kostenaufwändige Ernährung angewiesen sind, mehr Geld erhalten.

„Für Kranke, Genesende, behinderte Menschen oder von einer Krankheit oder von einer Behinderung bedrohte Menschen, die einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, wird ein Mehrbedarf in angemessener Höhe anerkannt“, so lautet der entsprechende Gesetzestext (§ 30 Abs. 5 SGB XII) .

Im Folgenden erklären wir, wer genau einen Anspruch auf diesen Mehrbedarf hat und wie hoch er ausfällt.

Wer hat Anspruch auf die Kostenerstattung von Zusatznahrung?

Verschiedene Personengruppen können Anspruch auf einen Mehrbedarf gemäß § 30 Abs. 5 SGB XII haben. Dazu gehören:

Kranke bzw. von einer Krankheit bedrohte Personen:
Es wird von einer Krankheit gesprochen, wenn eine Person aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Beschwerden ärztlich behandelt werden muss.
    
Genesende:
Hierzu zählen Personen, die sich von einer Krankheit erholen und noch nicht wieder völlig gesund sind.

Behinderte bzw. von einer Behinderung bedrohte Menschen:
Eine Behinderung liegt vor, wenn Menschen körperliche, geistige oder seelische Sinnesbeeinträchtigungen haben. Diese sorgen dafür, dass der Betroffene an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft wahrscheinlich länger als sechs Monate gehindert ist.

Eine weitere Voraussetzung besteht darin, dass die Person auf eine besondere Form der Ernährung angewiesen sein muss. Diese Ernährung muss teurer sein, als die für gesunde Menschen. Bei einem gesunden Menschen wird davon ausgegangen, dass er eine gesunde Vollkost, auch Mischkost genannt, benötigt. Diese folgt den allgemeinen Ernährungsempfehlungen.

Benötigt eine kranke Person oder ein Mensch mit Behinderung aus medizinischen Gründen eine andere Ernährung oder Diät, für die er mehr Geld ausgeben muss, hat er einen Anspruch auf Mehrbedarf (Erstattung der Kosten).

Bei welchen Erkrankungen kann ein Mehrbedarf gezahlt werden?

Bei welchen Erkrankungen ein Mehrbedarf für eine kostenaufwändige Ernährung genau bewilligt wird, lässt sich nicht pauschal beantworten. Vielmehr muss in der Regel der jeweilige Einzelfall geprüft werden. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass nicht jede Erkrankung einen Mehrbedarf für eine kostenaufwändige Ernährung begründet.

So gibt es durchaus viele Krankheiten, bei denen nach aktuellem Stand der Ernährungsmedizin eine reguläre Ernährung, also eine Vollkost, empfohlen wird. Das ist beispielsweise bei Diabetes Typ I und II, Gicht oder einem Magengeschwür der Fall. Hier wird also davon ausgegangen, dass Patienten eine herkömmliche Ernährung benötigen. Ein Mehrbedarf wird hier in der Regel nicht bewilligt.

Bei Nahrungsmittelintoleranzen, also wenn eine Person bestimmte Lebensmittel nicht verträgt, wird nur dann ein Mehrbedarf bewilligt, wenn der Betroffene zwingend auf teurere Produkte umsteigen muss. Bei Krankheiten wie Multipler Sklerose, AIDS oder Morbus Crohn haben Betroffene häufig einen erhöhten Ernährungsbedarf. Hier besteht oft ein Anspruch auf den Mehrbedarf.

Wie hoch fällt der Mehrbedarf für eine kostenaufwändige Ernährung aus?

Laut Gesetzestext wird der Mehrbedarf in angemessener Höhe erstattet. Personen erhalten also keinen festen Betrag. Vielmehr wird genau geprüft, wie hoch die Ausgaben für die besondere Ernährung ausfallen. Diesen Betrag erhält der Betroffene dann. Je nach Person, kann sich der Mehrbedarf also unterscheiden.

Wie können Betroffene den Mehrbedarf beantragen?

Der Mehrbedarf muss beim zuständigen Leistungsträger beantragt werden. Grundsätzlich sind in der Regel die kreisfreien Städte und Kreise die örtlichen Träger der Sozialversicherung. Ansprechpartner sind meistens die jeweiligen kommunalen Behörden bzw. das Sozialamt.

Dort erhalten Sie den Antrag sowie die benötigten Formulare. In dieses müssen Sie unter anderem eintragen, welche Art von Krankheit bei Ihnen festgestellt wurde und ob Nahrungsmittelunverträglichkeiten bestehen. Dieser Antrag muss in der Regel von Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin unterschrieben und mit einem Stempel versehen werden.

So wird belegt, dass Sie tatsächlich eine besondere Ernährung benötigen. Haben Sie den Antrag beim Sozialamt eingereicht, wird dieser zunächst geprüft und dann ein Gutachten erstellt, auf Grundlage dessen der Mehrbedarf ermittelt wird. Ist der Vorgang abgeschlossen, erhalten Sie eine Nachricht darüber, welcher Betrag Ihnen als Mehrbedarf gewährt wird.

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