Grenzenlose Liebe?
Keine Angst vor rechtlichen Hürden bei multikulturellen Ehen
Ungebrochene Reiselust und stets verfügbares Internet überwinden Landesgrenzen und bilden auch den Anfang so mancher Liebesgeschichte.
Immer häufiger entstehen daraus Beziehungen zwischen Partnern verschiedener Nationalitäten. Laut Statistischem Bundesamt bestand 2014 jede neunte der geschlossenen Ehen zwischen einem deutschen und einem ausländischen Partner.
„Dennoch: Binationale Paare haben es häufig schwer. Neben sprachlichen Hürden, kulturellen Unterschieden und anderen Mentalitäten bergen multikulturelle Verbindungen auch aus rechtlicher Sicht allerlei Sprengstoff, ganz besonders im Fall ihres Scheiterns“, weiß Rechtsanwalt Harald Weisker von der Kanzlei Urban Thier & Federer P.A.
Sinnvolle Vorsorge
Sicher denkt niemand, der im Begriff ist zu heiraten, gern über das Thema Scheidung nach. Doch aller Romantik zum Trotz sollten besonders binationale Paare wichtige Grundlagen in einem notariellen Ehevertrag festhalten.
Der Grund:
„Innerhalb Europas und vor allem im nichteuropäischen Ausland sind die Unterschiede zwischen den nationalen Rechtsordnungen sehr groß“, klärt Rechtsanwalt Weisker auf. „Im Fall einer Scheidung wird zunächst ermittelt, welches Recht Anwendung findet. Was viele nicht wissen: Ohne Ehevertrag kann es in bestimmten Angelegenheiten zu einer Aufspaltung des anwendbaren Rechts kommen.“
Betroffene müssen sich dann auf lange Prozesse, teilweise mit Auslandsaufenthalt, und eventuell anfallende Gerichtskosten einstellen. Um Missverständnissen entgegenzuwirken, sollte ein Ehevertrag zunächst deutlich machen, welches Recht beide Partner anerkennen wollen und wo ihr regelmäßiger Wohnsitz sein wird.
Vermögensfragen klären
Da sich auch die Vorschriften zum ehelichen Vermögen von Land zu Land stark unterscheiden, sorgt eine Art Kassensturz dafür, sämtliches Kapital sowie jegliche Schenkungen, Schulden und Investitionen jedes Partners festzuhalten.
Besitzt etwa einer der Eheleute in seiner Heimat Land oder Immobilien, bietet sich eine Gütertrennung an.
Dazu Rechtsanwalt Weisker von Urban Thier & Federer P.A.: „Sofern keine anderen, eindeutigen Vereinbarungen existieren, wird das Recht des Landes angewandt, in dem sich der Besitz befindet.“
Zudem bietet es sich an, im Vertrag festzulegen, nach welchem Recht der Ehegattenunterhalt im Fall der Scheidung geregelt werden soll.
„Denn auch hier klaffen gewaltige Unterschiede“, merkt der Experte an und ergänzt: „Auch die Vollstreckung von Urteilen in diesem Bereich kann dann noch zu erheblichen Problemen im anderen Land führen. Es sollte daher stets eine bilinguale und in beiden Rechtssystemen umsetzbare Vereinbarung getroffen werden.“
Formvollendet
Bleibt die Frage nach der Gültigkeit getroffener Vereinbarungen. Nicht alle Länder sehen Eheverträge vor, sodass es hier mitunter zu Problemen der Anerkennung etwaiger Dokumente kommen kann.
„So besitzt ein in den USA oder Deutschland geschlossener sogenannter vorsorgender Ehevertrag beispielsweise im Rechtssystem des Vereinigten Königreiches keine Gültigkeit“, erklärt Harald Weisker.
Plant also einer der Partner einen längeren Auslandsaufenthalt oder überlegt sogar, seinen Hauptwohnsitz dorthin zu verlegen, müssen die Dokumente entsprechend angepasst oder neu aufgesetzt werden. Hinzu kommen teilweise gravierende Unterschiede zwischen dem deutschen Erb- und Familienrecht und etwa dem in den USA.
Um in jedem Fall einen rechtlich eindeutigen sowie gültigen Ehevertrag zu verfassen und auch stets über die aktuelle Rechtslage informiert zu sein, empfiehlt es sich, den Rat eines fachkundigen Experten einzuholen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.urbanthier.com