Teurer Tippfehler oder Zahlen für das Bezahlen
flightright deckt dreiste Zusatzkosten bei Flugreisen auf
Endlich Ferien und das Flugticket in den wohlverdienten Sommerurlaub war ein echtes Schnäppchen. Doch oft ist die Landung auf dem Boden der Tatsache unbequem: Viele Airlines verlangen für die unglaublichsten Leistungen zusätzlich Geld – und das nicht zu knapp.
Flightright, der Marktführer im Bereich der Fluggastrechteportale, weiß, wo versteckte Kosten lauern und hat die Top 5 der dreistesten Zusatzkosten zusammengestellt.
Platz 1: Teurer Tippfehler
Wer sein Ticket online bucht, der sollte nochmals ganz genau prüfen, ob der Name und das Geburtsdatum auch wirklich korrekt sind. Gerade, wer für mehrere Personen bucht, dem kann schon mal ein Flüchtigkeitsfehler unterlaufen. Und der ist teuer: Für die Airlines fällt eine Korrektur in die Kategorie „Umbuchung“ – und die lassen sie sich teuer bezahlen.
Bei Billigairlines wie Ryanair übersteigen die Kosten für die Umbuchung den Ticketpreis deutlich. Online lässt sich Ryanair die Namensänderung pro Fluggast 110 Euro kosten, am Flughafenschalter sogar 160 Euro.
2015 griff ein junger Brite, dessen Ticket versehentlich auf seinen unechten Facebook-Nachnamen gebucht worden war, zu drastischen Maßnahmen: Da die Kosten für die Namensänderung und Beantragung eines neuen Passes geringer waren als die von Ryanair geforderten Umbuchungskosten, ließ er kurzerhand seinen Namen ändern.
AirBerlin lässt eine Umbuchung prinzipiell nicht zu. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei einer Namensänderung aufgrund von Heirat kann für bis zu 150 Euro eine Korrektur vorgenommen werden.
Platz 2: Kosten für den Check-in
Wer fliegen will, muss mit seinem gültigen Flugticket einchecken. Aber Vorsicht! Auch hier können Zusatzkosten fällig werden. TUIFly etwa berechnet für den Check-in am Flughafenschalter ein Entgelt in Höhe von fünf Euro pro Person ab einem Alter von 2 Jahren. Bei einer vierköpfigen Familie mit Hin- und Rückflug kommen da ganze 40 Euro zusammen. Auch Extraservices wie der Vorabend-Check-in bei AirBerlin kosten: Zehn Euro erhebt die Airline pro Person.
Platz 3: Zahlen fürs Bezahlen
Es klingt wie ein schlechter Scherz, leider ist es aber die Realität: Viele Airlines berechnen für bestimmte Bezahlarten, die sie anbieten, Zusatzkosten.
Wer mit der ganzen Familie fliegt, der muss tief in die Tasche greifen: Wer bei Air Berlin zum Beispiel mit der Kreditkarte bezahlen möchte, einer der gängigsten Zahlarten überhaupt, der muss pro Flugticket zwischen vier und 18 Euro bezahlen, je nach Flugstrecke.
Lediglich die Bezahlung via Giropay oder Paypal ist kostenlos. Die Lufthansa nennt es Optional Payment Charge (OPC) und berechnet für die Kreditkartenzahlung eine prozentuale Gebühr von 1,65 Prozent des Ticketpreises – die Obergrenze liegt bei 25 Euro.
Platz 4: Gepäckkosten für eine nicht gebuchte Airline
Wer sein Ticket zum Beispiel bei British Airways bucht, der geht davon aus, dass die Gepäckbestimmungen von British Airways für den gebuchten Flug gelten. Doch Vorsicht – das muss nicht sein! Denn teilweise werden Flüge von anderen Fluggesellschaften durchgeführt, das nennt sich „Codesharing“.
Auf einmal gelten die Freigepäckgrenzen einer anderen, nämlich der durchführenden, Airline. Ist weniger Freigepäck zugelassen, müssen Reisende für das Zusatzgepäck bezahlen. Hier hilft nur, schon bei der Buchung das Kleingedruckte zu beachten und sich die Flugnummer genau anzusehen. Das darin enthaltene Kürzel gibt Aufschluss über die durchführende Airline und somit über die geltenden Gepäckbestimmungen.
Platz 5: Sommergepäck versus Wintergepäck
Der eine verbringt seinen Jahresurlaub lieber im Winter im warmen Süden, der andere nutzt die Sommermonate, um zu verreisen. Wer mit Ryanair fliegt, der zahlt im Sommer für das gleiche Gepäck mehr als im Winter. Denn die Gebühren für ein und dasselbe Gepäckstück weichen saisonal ab: In der Sommersaison wird mehr abgerechnet. Zudem sollten Flugreisende bei der Buchung des Gepäcks genau hinschauen: Wer über die Ryanair-Buchungszentrale bucht, zahlt drauf.
„Verbraucher sollten bei der Buchung ihres Fluges genau hinsehen. Denn oftmals lohnt es sich aufgrund der nicht immer sofort ersichtlichen Zusatzkosten, einen scheinbar etwas teureren Flug einer etablierten Airline zu buchen als das vermeintliche Schnäppchen der Billigairlines“, rät Dr. Philipp Kadelbach, Mitgründer und Geschäftsführer von flightright. Im Übrigen gilt: Wer von einer Flugverspätung oder Annullierung betroffen ist, der hat je nach Verspätungszeit und Strecke unabhängig vom Ticketpreis Anspruch auf die Entschädigung – das können bis zu 600 Euro sein.
Über flightright:
Flightright ( www.flightright.de ) ist das führende Verbraucherportal für Fluggastrechte. Seit 2010 kämpft flightright erfolgreich für Passagiere, deren Flüge sich verspäteten oder ausfielen. Das Unternehmen beruft sich auf die EU-Verordnung Nr. 261/2004. Diese spricht Betroffenen von Flugausfällen und Verspätungen eine Entschädigung durch die Fluggesellschaft zu. Flightright hat weltweit bereits mehr als 60 Millionen Euro für seine Kunden durchgesetzt.