Verbraucherverträge: Der Blick auf die Details ist wichtig
Wer bis vor zwei Jahren die Kündigungsfrist seiner Mitgliedschaft im Fitnessstudio verpasst hat, musste oft weiterzahlen.
Denn viele Verträge haben sich automatisch um ein oder sogar zwei Jahre verlängert. Dem hat die EU mit dem Verbraucherschutzgesetz für Neuverträge einen Riegel vorgeschoben - sie dürfen sich nach dem Ende der Erstlaufzeit nur noch monatlich verlängern.
Die Neuregelung gilt zwar bereits seit dem 1. März 2022, allerdings haben längst nicht alle Stromanbieter, Mobilfunkunternehmen, Zeitungsverlage oder Fitnessclubs die Bestimmungen konsequent umgesetzt.
Wichtig zu wissen: Alte Verträge, die vor diesem Datum abgeschlossen wurden, bleiben unverändert.
Clemens Cichonczyk, Geschäftsführer der Itzehoer Rechtsschutz-Union: „Diese Vereinbarungen verlängern sich weiterhin automatisch um ein oder zwei Jahre. Wer das ändern möchte, sollte den alten Vertrag beenden und einen neuen abschließen.“
Damit die Kündigung von Abos oder Leasingverträgen leichter wird, ist auf den Webseiten der Anbieter ein gut sichtbarer Kündigungsbutton vorgeschrieben. Wie die Verbraucherzentrale festgestellt hat, ist aber auch diese Vorgabe vielfach noch nicht umgesetzt.
Und auch dem Abschluss von Energielieferverträgen am Telefon wurde ein Riegel vorgeschoben. Seit Inkrafttreten des Verbraucherschutzgesetzes müssen alle Vereinbarungen schriftlich bestätigt werden, eine telefonische Zustimmung reicht nicht mehr aus.
Clemens Cichonczyk rät: „Wer heute einen Verbrauchervertrag abschließt, sollte stets prüfen, ob die neuen EU-Vorgaben umgesetzt wurden. Im Zweifelsfall lohnt es sich, den Vertrag von der Rechtsschutzversicherung prüfen zu lassen. Das kann viel Geld sparen und die Nerven schonen.
Weitere Informationen gibt es unter www.itzehoer.de