Verkehrskontrolle: Manipulation beim Drogentest erlaubt
Was gilt nach der teilweisen Cannabislegalisierung?
Diese ungewöhnliche Verkehrskontrolle Anfang des Jahres im Landkreis Hof werden die Polizeibeamten so schnell nicht vergessen.
Bei der Kontrolle bestätigte sich der Verdacht, dass der Fahrer unter Drogeneinfluss stand. Doch das war nicht alles: Im Fahrzeug des jungen Mannes wurde zudem ein künstlicher Penis, gefüllt mit synthetischem Urin, entdeckt.
Schnell war klar: Das sind Dinge, die man benutzt, um beim Drogentest zu täuschen.
- Ist mit der Cannabis-Freigabe ab April vermehrt mit Betrugsversuchen in Verkehrskontrollen zu rechnen?
- Und macht sich der Fahrer dabei strafbar?
Täuschen beim Drogentest
Wer in einer Verkehrskontrolle beim Drogentest betrügt und erwischt wird, muss keine Strafe fürchten. Ob Schummelei mit Urin von Nachbars Dackel, künstlichen Harnpräparaten oder gar Apfelsaft – wenn der Betrugsversuch auffliegt, erhalten Betroffene keine zusätzliche Strafe
„Solche Tricksereien sind rechtlich ohne Auswirkungen und lassen sich damit vergleichen, dass Angeklagte oder Beschuldigte auch lügen dürfen, ohne dass dies eine weitere Straftat darstellt. Nichtsdestotrotz wirft es natürlich im weiteren Verlauf kein gutes Licht auf die Person“, erklärt Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de.
Freiwillige Tests
Wenn keine Anhaltspunkte für Alkohol- oder Drogenkonsum vorliegen, sind Testungen von Atemalkohol, Urin oder Schweiß bei Verkehrskontrollen freiwillig. Erst wenn ein begründeter Anfangsverdacht vorliegt, zum Beispiel aufgrund von Lallen, erweiterten Pupillen, Torkeln oder einer Alkoholfahne, kann die Polizei den Fahrer für eine Blutprobe auf die Dienststelle mitnehmen.
Aktuelle Rechtslage nach Cannabis-Konsum
Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis teilweise legalisiert. Ab wann sich Autofahrer nach dem Kiffen wieder ans Steuer setzen dürfen, steht derzeit allerdings noch zur Debatte.
Tom Louven erklärt die aktuelle Rechtslage: „Im Gegensatz zum Alkohol gibt es keine Grenzwerte für Drogen am Steuer, die die relative und absolute Fahruntüchtigkeit bestimmen. Es gibt allerdings Empfehlungen einer Grenzwertkommission für Wirkstoffnachweise einzelner Betäubungsmittel. Diese werden in der Rechtsprechung berücksichtigt.“
Der empfohlene Grenzwert für das im Cannabis enthaltene THC (Tetrahydrocannabinol) lautet 1 ng/ml (Nanogramm pro Milliliter) und wird vor Gericht sowie beim Drogentest berücksichtigt.
Null-Toleranz-Regelung
Die aktuelle Rechtslage kommt einer Null-Toleranz-Regelung gleich, denn diese niedrigen THC-Werte sind nicht nur im akuten Rauschzustand nachweisbar, sondern teilweise mehrere Wochen, bei häufigem Konsum sogar länger.
„Wer unter berauschenden Mitteln wie Cannabis ein Kraftfahrzeug führt, begeht mindestens eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)“, weiß Tom Louven.
Bei Erstvergehen drohen in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Für Wiederholungstäter könnten die Strafen sogar auf bis zu 3.000 Euro und drei Monate Fahrverbot ansteigen.
Zeigt der Fahrer oder die Fahrerin konkrete Ausfallerscheinungen oder kommt es zu einer konkreten Gefährdung, stellt das Ganze eine Straftat dar, die neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe grundsätzlich auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich zieht.
Neue Grenzwerte vorgeschlagen
Ende März hat eine Expertenkommission aus Medizinern, Juristen und Verkehrsexperten einen neuen Grenzwert für den Straßenverkehr vorgeschlagen: THC soll dann eine Konzentration von 3,5 ng/ml nicht überschreiten. Ab diesem Wert gehen die Experten davon aus, dass die Fahrtauglichkeit tatsächlich eingeschränkt ist. Dieser neue Grenzwert stellt bisher allerdings nur eine Empfehlung dar und gilt erst, wenn eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen wird.
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