Geselligkeit muss ein Grundrecht bleiben

HANS IM GLÜCK fordert Erhalt der Mehrwertsteuersenkung

Der Mehrwertsteuersatz könnte bald im gastronomischen Bereich wieder auf 19 Prozent angehoben werden.

Zur Entlastung der Restaurants wurde der Satz während der Corona-Pandemie befristet bis zum 31.12.2023 auf 7 Prozent gesenkt.

Was eine erneute Erhöhung für die Gastronomie bedeutet, macht HANS IM GLÜCK nun in einem offenen Brief deutlich.

Das Franchise-Unternehmen richtet sich damit an über 300 deutsche Politiker:innen.

Die Auswirkungen der Pandemie sind für das Gastgewerbe immer noch spürbar – Personalmangel, ausbleibende Kundschaft und Betriebsschließungen. Bereits zwischen 2020 und 2021 haben nach Angaben des Statistischen Bundesamts mehr als 36.000 Unternehmen ihren Betrieb eingestellt* – das ist ein Branchenverlust von 16,1 Prozent.

Doch dabei wird es kaum bleiben.

Wie die Hauptgeschäftsführerin des Dehoga Bundesverbands, Ingrid Hartges, in einem Interview mit der ahgz (Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung) kürzlich bekannt gab, spitze sich die Lage für die Gastronom:innen deutlich zu. Ihrem Aufruf, die Initiative zu ergreifen und aktiv auf die Politik zuzugehen, kommt HANS IM GLÜCK mit dem offenen Brief nun nach.

1.000.000 gastronomische Arbeitsplätze bedroht
Die Erhöhung der Mehrwertsteuer um zwölf Prozentpunkte trifft in Deutschland rund 150.000 steuerpflichtige Gastro-Unternehmen**, darunter befinden sich auch über 90 HANS IM GLÜCK Filialen sowie rund eine Millionen Arbeitsplätze.***

Dass das derzeitige Vorhaben der Bundesregierung die angespannte Situation der Gastronom:innen nicht berücksichtigt, ist für das Burgergrill-Unternehmen unverständlich.

So liege beispielsweise der Mehrwertsteuersatz für Alltagsbedarfsgegenstände bei sieben Prozent, dazu gehörten auch Lebensmittel, wenn sie im Einzelhandel oder ‚To Go‘ erworben werden würden.

Auch für Freizeitaktivitäten, wie zum Beispiel ein Kino-, Theater- oder Hotelbesuch gelte der gleiche Steuersatz, so HANS IM GLÜCK in seinem Appell an die Politik.

Geselligkeit ist ein Grundrecht
Dass gerade Restaurants, die als Kombination aus verarbeiteten Lebensmitteln und einer Freizeitaktivität wahrzunehmen sind, 2024 steuerlich wieder hochgestuft werden sollen, wirft bei dem Franchise-Unternehmen Fragen auf.

Zudem bilden Gaststätten, Lokale, Imbissbuden und viele weitere gastronomische Betriebe als öffentliche Räume für ein soziales Miteinander den Mittelpunkt unserer Gesellschaft.

Um diese Orte der Freundschaft, Familie und des Beisammenseins zu schützen und für das Grundrecht auf Geselligkeit einzustehen, darum gehe es dem Franchise-Restaurant aus München.

Das Unternehmen erhofft sich, durch den offenen Brief ein Zeichen für die Branche zu setzen, argumentative Klarheit zu bringen und der gastronomischen Perspektive ein Gehör zu verschaffen, sodass eine Mehrwertsteuererhöhung politisch abgewendet werden kann.

Über die HANS IM GLÜCK
Die HANS IM GLÜCK Franchise GmbH wurde 2010 in München gegründet und befindet sich mit derzeit knapp über 90 Burgergrills in Deutschland, Österreich und der Schweiz seither auf Wachstumskurs.

Für das erfolgreiche Franchisesystem wurde HANS IM GLÜCK bereits mit einer Vielzahl von Preisen ausgezeichnet, u.a. als innovativstes Unternehmen Deutschlands in der Kategorie Gastronomie, Tourismus & Freizeit des Magazins Capital, als Top-100-Unternehmen in Deutschland im Rahmen der Customer Experience Excellence Studie 2021 von KPMG sowie als veganfreundlichste Restaurantkette im ProVeg Ranking.

2023 erhielt HANS IM GLÜCK zudem die Auszeichnung für den besten veganen Burger beim PETA Food Award.

Neben dem ständigen Bestreben, ihren Gästen das bestmögliche Restaurant-Erlebnis zu bieten, setzt sich die GmbH auch für wichtige gesellschaftliche Belange, wie z.B. das Kinderhospiz Nestwärme e.V., ein. Neue Franchisepartner, die mit Leidenschaft gastgeben und den Gästen ein außergewöhnliches Erlebnis bieten wollen, sind willkommen, Teil der glücklichen Expansion zu werden.

Mehr Informationen gibt es unter www.hansimglueck-burgergrill.de/franchise.