Deutliche Preisunterschiede bei ähnlichen Reisen

Gleiches Hotel und fast identische Leistungen

... aber 542 Euro Preisunterschied für eine 10-tägige Reise in die Dominikanische Republik für zwei Personen.

Das ist nur ein Beispiel für die Preisunterschiede zwischen den großen sechs Reiseveranstaltern, die die Stiftung Warentest jetzt ermittelt hat. Ob Familien-, Paar-, Fernreisen oder All-inklusive-Reisen: Dertour liegt mit den Preisen für seine Pauschalreisen meist 13 bis 20 Prozent über dem Durchschnittspreis, während beispielsweise Schauinsland-Reisen sieben bis elf Prozent unter dem Mittelwert liegt. Dieses Ergebnis hat die Stiftung Warentest jetzt in der Januar-Ausgabe ihrer Zeitschrift test veröffentlicht.

Um herauszufinden, wie teuer die Reiseveranstalter ihre Urlaubspakete schnüren, definierte die Stiftung Warentest 30 Reisewünsche und ermittelte anhand dieser Reisen die günstigsten passende Angebote der Anbieter. Paarreisen gibt es beispielsweise bei FTI rund 11 Prozent preiswerter als zum Durchschnittspreis, während die günstigsten Preise bei Dertour 20 Prozent darüber liegen. Und Alltours mit seinem Werbeslogan „Alles – aber günstig“ ist preislich nicht der Günstigste, sondern liegt eher im Mittelfeld.

Die Stiftung Warentest untersuchte neben dem Preisniveau auch die Kundenzufriedenheit, das Nachhaltigkeitsengagement und die Geschäftsbedingungen der großen Reiseveranstalter. Bei der Prüfung auf unzulässige Klauseln und verbraucherunfreundliche Regelungen in den AGB fand sie bei FTI deutliche Mängel. Beispielsweise behält sich der Veranstalter vor, Reisen, bei denen die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, zwei Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Bezahlt werden müssen sie aber 30 Tage vor Beginn.

Viele Anbieter nutzen erlaubte, aber verbraucherunfreundliche Klauseln. Etwa bei Stornokosten: Bei kurzfristigen Absagen betragen sie bis zu 90 Prozent. Verbraucherunfreundlich, so die Meinung der Stiftung Warentest.

Kommt es zu Problemen zwischen Reiseveranstalter und Kunden, könnten diese – wie in anderen Branchen üblich – in einem Schlichtungsverfahren geklärt werden. Das wäre für Kunden deutlich preiswerter als ein Gerichtsverfahren. Aber alle sechs großen Reiseanbieter erklären, dass sie sich nicht an einer Schlichtung beteiligen.

Der Test Pauschalreiseveranstalter findet sich in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift test und ist ab 20.12.2017 online unter www.test.de/pauschalreisen abrufbar.