Kündigung von Bausparverträgen oft unwirksam!

Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, hat das Landgericht Stuttgart mit einem Urteil vom 12.11.2015 (Az.: 12 O 126/15) die Kündigung eines Bausparvertrages durch die Bausparkasse für unwirksam erklärt.

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Zwar erfüllen immer mehr Banken die Voraussetzung für eine gute Bankberatung