vzbv-Gutachten zeichnet Blaupause für renditestarken Riester-Ersatz
Private Altersvorsorge nach Bundesbank-Modell
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erwartet von Schwarz-Rot einen Neuanfang in der privaten Altersvorsorge.
Ein Gutachten von Professor Markus Roth von der Universität Marburg zeichnet eine Blaupause, wie die private Altersvorsorge in Zukunft über einen öffentlich-rechtlichen Träger organisiert werden kann.
Die Finanz- und Versicherungswirtschaft, die aktuell bei Riester-Produkten ordentlich mitverdient, wäre nur noch Auftragnehmer des Trägers. Einflüsse des Staates auf operative Geschäfte sollen in Anlehnung an das Bundesbank-Modell ausgeschlossen werden.
„Union und SPD haben im Koalitionsvertrag eine grundlegende Reform der Altersvorsorge versprochen. Nun ist es Zeit zu handeln. Es macht keinen Sinn, dass Finanz- und Versicherungswirtschaft weiter überteuerte und kaum verständliche Riester-Produkte verkaufen dürfen. Besser und für Verbraucher weitaus profitabler wäre eine breit gestreute Anlage in Aktien, die durch einen unabhängigen Träger organisiert und kontrolliert wird. Der Träger muss dabei per Gesetz auf die Interessen der Verbraucher verpflichtet werden“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.
Hohe Renten durch Aktienanlage
Der vzbv fordert die Einführung eines öffentlich-rechtlich organisierten Standardprodukts und hat mit der „Extrarente“ ein konkretes Umsetzungsmodell vorgeschlagen. Verbraucher würden dabei automatisch in die Extrarente einbezogen, könnten sich per Opt-Out aber dagegen entscheiden.
Die Kapitalanlage wäre frei wählbar, würde in der Voreinstellung aber vorrangig mit Aktien erfolgen und gegen Renteneintritt auf Anleihen umstellen. Ein Gutachten des Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) für den vzbv zeigt, dass für Verbraucher so erheblich höhere Zusatzrenten möglich wären.
Kontrolle durch zwei unabhängige Gremien
Das Gutachten von Professor Roth macht Vorschläge, wie ein Standardprodukt für die Altersvorsorge organisiert werden sollte. Die Unabhängigkeit von staatlichen Weisungen sollte - wie bei der Bundesbank – per Gesetz festgeschrieben werden. Die weiteren Aufgaben des Trägers jenseits der Organisation der Vermögensverwaltung wären politisch zu entscheiden.
Die Kontrolle des Vorstands soll durch einen unabhängig besetzten Verwaltungsrat und einen Beirat erfolgen. Die Organisation des Trägers kann öffentlich-rechtlich oder als GmbH erfolgen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Verbraucherzentrale Bundesverband unter www.vzbv.de