Bauen ohne Ärger

Tipps zum Bauvertrag und Vorteile des neuen Baurechts

Jede Bauweise, ob Architektenhaus, Reihenhäuschen vom Generalunternehmer oder Eigenheim vom Bauträger, hat rechtliche Tücken

Die Zeitschrift Finanztest erläutert in ihrer Februar-Ausgabe, worauf Bauherren beim Bauvertrag achten sollten und wo sie Rat und Hilfe bekommen. Außerdem erläutern die Bauexperten der Stiftung Warentest, welche Verbesserungen das neue Recht für Bauverträge bringt.

Ob maßgeschneidertes Architektenhaus oder Eigenheim von der Stange: Versteckte Kostenfallen stecken in fast allen Bauverträgen, auch in solchen, die „Bauen zum Festpreis“ anbieten. Denn häufig sind bestimmte Kosten im Vertrag nicht enthalten, zum Beispiel der Anschluss ans Stromnetz.

Zur Qualität der Ausstattung etwa finden sich schwammige Formulierungen. Außerdem bemerken Laien oft nicht die für sie nachteiligen Regelungen in den Zahlungsmodalitäten. Finanztest rät daher, einen Bauvertrag vor Abschluss durch einen Experten prüfen zu lassen und auch während der Bauphase die Hilfe von einem Experten in Anspruch zu nehmen.

Die Zeitschrift listet auf, welche Organisationen baurechtliche und bautechnische Beratung anbieten und was diese kostet. Die juristische Vertragsprüfung kann man auch von einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht durchführen lassen.

Das neue Recht für Bauverträge, das ab diesem Jahr gilt, bringt einige Verbesserungen für private Bauherren. Sie haben nun einen Anspruch auf eine präzise Baubeschreibung, ein Widerrufsrecht, und es gibt eine Obergrenze für Abschlagszahlungen. Viele Schutzvorschriften gelten allerdings nicht beim Erwerb eines Hauses vom Bauträger.

Die Artikel Bauen ohne Ärger und Neues Baurecht finden sich in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und sind online unter www.test.de/bauvertragsrechte  abrufbar.