Zehn gemeine Gebühren
Tipps gegen unfaire Bankgebühren
Ob neue Gebühren für Überweisungen oder fiese Überziehungsregelungen fürs Girokonto - immer häufiger fühlen sich Kunden von Banken ausgepresst.
Die Stiftung Warentest zeigt anhand von 10 Fällen, wie man sich dagegen wehren kann.
Gebühren für eine Kreditbearbeitung, eine Papierüberweisung, das Einzahlen auf das eigene Konto oder ein Preis pro Buchung: Der Ärger der Bankkunden wächst.
Doch sie sind nicht so hilflos, wie sie vielleicht denken.
Viele Gebühren kann sich der Kunde zurückholen, bei anderen gibt es Tricks, um sie zu umgehen.
Viele Kreditinstitute haben zum Beispiel zu Unrecht Bearbeitungsgebühren für Ratenkredite von ihren Kunden kassiert, der Bundesgerichtshof erklärte sie für rechtswidrig.
Die Banken müssen deshalb die Bearbeitungsgebühren erstatten, wenn die Forderung noch nicht verjährt ist.
Unwirksam sind auch Klauseln von Banken und Sparkassen, die einen „Preis pro Buchungsposten“ bei Girokonten vereinbart haben. Auch hier kann der Kunde alle Gebühren zurückfordern.
Andere Gebühren, wie die für Überweisungen auf Papierformularen, sollten sie nur unter Vorbehalt bezahlen, da hierzu noch Gerichtsverfahren laufen.
Manchmal hilft es auch mit der Bank zu reden. Auch hierfür gibt Finanztest Tipps.
Der ausführliche Artikel Bankgebühren ist unter www.test.de/thema/girokonten abrufbar und erscheint in der Juli-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (ab 17.06.2015 am Kiosk).