primastrom, voxenergie und nowenergy: Geld zurück nach Vergleich
vzbv einigt sich erneut außergerichtlich mit Energieanbietern
Eigenmächtige Preiserhöhungen, Festhalten in gekündigten Verträgen, unzureichende Informationen zum Widerrufsrecht: Die Strom- und Gasanbieter primastrom, voxenergie und nowenergy sorgten in der Vergangenheit vielfach für Ärger bei Kund:innen.
Nun haben sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Unternehmensgruppe primaholding außergerichtlich verglichen und ihre Vergleichsvereinbarungen von Anfang des Jahres noch einmal erweitert.
Wer profitiert und wie sich Kund:innen Geld zurückholen können, zeigt der Vergleichs-Check des vzbv.
„Die primaholding-Gruppe wollte Kund:innen länger als erlaubt an sich binden und drückte ihnen unzulässige Preiserhöhungen aufs Auge. Gut für Verbraucher:innen, dass eine umfangreiche außergerichtliche Einigung gelungen ist. Statt eines langen Gerichtsverfahrens haben Kund:innen nun nach einem Vergleich Klarheit. Kund:innen können sich erhebliche Beträge zurückholen und Verträge schneller beenden. Wer profitieren will, muss seinen Anbieter lediglich anschreiben”, sagt Ramona Pop, Vorständin beim vzbv.
Vergleiche entlasten Kund:innen
Die außergerichtliche Einigung räumt mehrere Probleme ab, in denen primaholding-Unternehmen aus Sicht des vzbv unzulässig gegenüber Kund:innen agierten:
Zurückgewiesene Widerrufserklärungen
In den zurückliegenden Jahren haben die Energieanbieter Widerrufe als verspätet zurückgewiesen und Verbraucher:innen nicht aus den Verträgen entlassen. Je nach Einzelfall können Kund:innen sofort oder früher als gedacht aus ihren Verträgen kommen und – auch rückwirkend – günstigere Tarife erhalten. Bestimmte Vertragswiderrufe können auch jetzt noch getätigt werden.
Unverhältnismäßig lange Laufzeiten nach Kündigung
Nachdem Kund:innen ihre Verträge gekündigt hatten, gab es Fälle, in denen die Anbieter das Vertragsende erst weit in der Zukunft bestätigten – teilweise erst 2027. Der Vergleich legt fest, dass Kund:innen, die bereits gekündigt haben, grundsätzlich spätestens zwei Jahre nach Vertragsbeginn aus ihren Verträgen entlassen werden. Außerdem profitieren Kund:innen von günstigeren Preisen, die ab der Kündigungserklärung für ihre Verträge gelten. Sie müssen dafür ihren Anbieter anschreiben. Auch, wer jetzt noch kündigt, kann bessere Konditionen erhalten.
Angebliche Preissenkungen
primastrom, voxenergie und nowenergy gingen mit „Preissenkungsschreiben“ auf ihre Kund:innen zu, nachdem sie die Preise zunächst eigenmächtig erhöht hatten. Das Problem: Die beworbenen Preise waren zwar etwas günstiger als die bis dato berechneten Preise. Jedoch lagen sie immer noch weit über dem Marktdurchschnitt. Wer so ein Angebot annahm, war an die überhöhten Preise gebunden. Der außergerichtliche Vergleich legt eine Obergrenze fest, zu welchen Preisen Strom und Gas abgerechnet werden dürfen. Je nach Situation können sich Arbeitspreise dadurch rückwirkend mehr als halbieren.
Im Ergebnis sieht der vzbv von einer Sammelklage gegen die primaholding-Gruppe ab.
Kund:innen müssen aktiv werden
Wer gegenüber primastrom, voxenergie oder nowenergy den Widerruf oder die Kündigung bereits erklärt hat, muss sich gegenüber den Anbietern nur noch auf den Vergleich berufen. Dafür genügt eine E-Mail. Textbausteine und weitere Informationen, wohin sich die Betroffenen wenden können, finden sie unter Sammelklage - primaholding. Die Frist dafür endet am 31. Dezember 2024.
Wer seinen Vertrag noch nicht widerrufen hat, kann das möglicherweise immer noch nachholen oder alternativ eine Kündigung einreichen. Auch dann können Verbraucher:innen vom Vergleich profitieren und bessere Konditionen erhalten. Der Vergleichs-Check des vzbv gibt Orientierung für die unterschiedlichen Fallkonstellationen. Die Verbraucher:innen erfahren genau, was sie aufgrund des Vergleichs bekommen und wie sie ihre Forderung aus dem Vergleich geltend machen.
Ein Fallbeispiel: Überhöhter Gaspreis
Eine Kundin von nowenergy sollte für ihren Gasvertrag aus dem Oktober 2022 einen Arbeitspreis von 46,73 Cent/kWh bezahlen. Den Widerruf im Oktober 2023 wies das Unternehmen als verspätet zurück. Stattdessen bestätigte es als Vertragsende den 31. August 2025.
Bei derartigen Vertragsbedingungen profitieren Verbraucher:innen doppelt vom Vergleich: Erstens legt er fest, dass der Vertrag spätestens zwei Jahre nach Vertragsbeginn enden muss, also im Oktober 2024 statt im Jahr 2025. Außerdem berechnet nowenergy in einem solchen Fall aufgrund des Vergleichs bis zum Widerruf einen Gaspreis von lediglich 8,5 Cent/kWh und ab dem Widerruf ein leicht erhöhten Preis von 11 Cent/kWh. Das entspricht einer Reduzierung um bis zu 81 Prozent. Bei einem Verbrauch von 15.000 kWh, der mit 11 Cent/kWh statt mit 46,73 Cent/kWh abgerechnet wird, führt die Herabsetzung des Preises zu einer Entlastung von 5.250 Euro.
Hintergrund
Bereits Anfang des Jahres 2024 erzielte der vzbv einen Vergleich mit den primaholding-Töchtern primastrom und voxenergie, der Entlastungen für Kund:innen mit sich brachte. Daraufhin hatte der vzbv seine Musterfeststellungsklagen gegen die beiden Anbieter zurückgezogen. Der nun erzielte Vergleich mit primastrom, voxenergie und nowenergy erweitert den Kreis derjenigen, die profitieren: Neben den Kund:innen von primastrom und voxenergie erzielt der Vergleich nun auch Verbesserungen für Kund:innen von nowenergy.
Primastrom, voxenergie und nowenergy halten weiterhin daran fest, dass ihr bisheriges Verhalten rechtlich nicht zu beanstanden war. Zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung haben sie die Verpflichtungen aus dem Vergleich aber akzeptiert.
Quelle:
Verbraucherzentrale Bundesverband - www.vzbv.de