Sieben Vorsichtsmaßnahmen: So schaffen Sie ein Bollwerk gegen Erbschleicher

Manchmal sitzt der Feind sogar in der eigenen Familie.

Erbschleicher müssen nicht immer fremde Personen sein, die ältere Menschen gegen soziale Fürsorge dazu bewegen, ihr Testament zu ändern oder Vermögen auf sie zu übertragen.

Manchmal ist es einfach der Bruder, der im Haus der Mutter lebt und sie dazu veranlasst, ihm ihr gesamtes Vermögen zu Lebzeiten zu übertragen – auf Kosten der Geschwister.

„So kann es passieren, dass eines Tages die 500 Kilometer entfernt lebende Tochter vor vollendete Tatsachen gestellt wird: Das Konto der Mutter ist leergeräumt, die Immobilie auf den Sohn übertragen“, schildert Rechtsanwalt Dr. Sven Gelbke einen konkreten Fall. Der Bruder kontert natürlich die Vorwürfe der Schwester: „Du bist ja meilenweit entfernt und kümmerst Dich nicht um unsere Mutter. Ich dagegen mache seit dem Tod des Vaters sämtliche handwerklichen und gärtnerischen Arbeiten am Haus und begleite die Mutter zu Arztterminen und, und, und…“

Erbschleicherei in der eigenen Familie ist laut Anwalt Gelbke deshalb besonders erniedrigend, weil die betroffene Person auf diese Weise schmerzlich erfährt, dass ihr Zuneigung, Liebe und Zugehörigkeit zur Familie entzogen wird. Das Signal, so der Geschäftsführer des Erbrechtsportals „Die Erbschützer“ sei eindeutig: „Du bist vielleicht noch unser Kind und die Schwester. Aber im Grunde genommen gehörst Du nicht mehr dazu. Du bist enterbt, ausgestoßen und uns ab sofort nichts mehr wert.“

Betrug und Ausgrenzung in der eigenen Familie ist deshalb emotional gesehen wesentlich schwieriger zu verkraften als Erbschleicherei durch einen Fremden, bei dem es letztendlich nicht um das zerstörte Selbstwertgefühl der überrumpelten Erben geht, sondern meist um rein materielle Verluste, so schwer sie auch sein mögen.

Rechtsanwalt Dr. Sven Gelbke schlägt deshalb sieben Vorsichtsmaßnahmen vor, mit deren Hilfe Handlungen von internen wie externen Erbschleichern in die Sackgasse führen.

1. Sich um den Erblasser kümmern
Viele ältere Menschen fühlen sich einsam und unsicher im Umgang mit Behörden und Ärzten. Angehörige sollten dem Erblasser deshalb die täglichen Strapazen erleichtern.

Wer weiter weg wohnt, sollte ggfls. Dienstleister oder Pflegedienste einschalten, die zum Beispiel regelmäßig für den betagten Menschen einkaufen oder die Wohnung reinigen.

2. Regelmäßiger Kontakt
Einmal die Woche kurz durchklingeln und Neuigkeiten austauschen, schafft Bindung und Vertrauen.

Auf diese Weise erfahren Angehörige auch, wenn sich jemand besonders intensiv um die Mutter oder den Vater kümmert oder sich sonstwie anschleicht.

3. Ehegattentestamente entfalten Bindungswirkung
Es gibt aber auch Testamentsformen, da kann sich der Erbschleicher noch so sehr bemühen – er geht am Ende leer aus.

So wie beim Ehegattentestament, dessen Regelungen der länger lebende Ehegatte nicht mehr einseitig ändern kann.

Veranlasst ein Erbschleicher den Ehegatten dazu, ihn statt der beiden testamentarisch vorgesehenen Kinder als Erben einzusetzen, geht er leer aus. Denn der überlebende Ehegatte kann die Kinder nicht einfach enterben, wenn sie im Ehegattentestament als Erben vorgesehen sind.

4. Erbverträge mit ausdrücklich angeordneter Bindungswirkung
Das gleiche Ergebnis erzielt, wer hinsichtlich wesentlicher Erbeinsetzungen mit seinen Nachkommen einen Erbvertrag aufsetzt.

Darin kann etwa stehen, dass der Betrieb an die Tochter gehen soll, wenn diese das Betriebswirtschaftsstudium erfolgreich absolviert hat. Und der Sohn soll das Familienhaus erhalten, wenn er die Eltern bis zum Tode pflegt.

Bei einer derartigen Regelung haben weder interne noch externe Erbschleicher eine Chance, groß Kasse zu machen.

5. Bei geistiger Störung rechtzeitig Gutachten einholen
Angehörige, die beobachten, dass die geistigen Leistungen des Vaters oder der Mutter nachlassen, sollten rechtzeitig ärztlichen Rat einholen oder sogar ein Gutachten fertigen lassen.

Wird darin etwa eine Testierunfähigkeit attestiert, hat der Erbschleicher schlechte Karten, wenn er der älteren Person ein Testament aufschwatzt, das ihn allein begünstigt.

Die Kinder können dann im Streitfall dem Nachlassgericht das Gutachten vorlegen, so dass der Erbschleicher leer ausgeht.

6. Pflege im Heim
Ein Vorteil der Pflege der älteren Person in einem Heim besteht darin, dass dort Personal nicht ohne Weiteres beerbt werden kann. So steht es in § 14 des Heimgesetzes.  

7. Zu Lebzeiten Vermögen übertragen

Natürlich informieren sich potenzielle Erbschleicher vorher, ob es bei der älteren Dame oder dem älteren Herrn etwas zu holen gibt. Ist die betreffende Person wohlhabend und zudem im Besitz von Immobilien, ist die Gefahr besonders groß, dass es zu trickreichen Angriffen kommt.

Deshalb sollten sich die Familienangehörigen den Immobilienbesitz schon zu Lebzeiten übertragen lassen - selbstverständlich versehen mit dem Nießbrauchrecht zugunsten der Erblasser. Diese können also nach wie vor in der Immobilie leben und diese etwa vermieten, wenn sie in ein Pflegeheim kommen. An einen Erbschleicher übertragen geht dagegen nicht, weil die Erblasser keine Eigentümer mehr sind.

Wer gern mehr erfahren möchte, schaut bitte direkt unter www.erbschuetzer.de