Betreuung von Haustieren gilt als haushaltsnahe Dienstleistung
Die Kosten für die Betreuung von Haustieren während der Abwesenheit der Besitzer sind haushaltsnahe Dienstleistungen und damit steuerlich absetzbar.
Wie die Wüstenrot Bausparkasse, einer Tochter des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, berichtet, hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil – Az.: VI R 13/15 – zu Gunsten der Besitzer von Haustieren entschieden.
Die Kläger waren mehrmals jährlich unterwegs und beauftragten für diese Zeiträume eine Firma mit der Versorgung und Betreuung ihrer Hauskatze.
Die Betreuung fand in der Wohnung des Ehepaars statt.
Das Finanzamt verweigerte die Berücksichtigung der Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung.
Der Bundesfinanzhof gab nun dem Ehepaar recht.
Die Regelung der haushaltsnahen Dienstleistungen begünstigt nicht nur die Pflege der Räumlichkeiten sowie die Versorgung und Betreuung der im Privathaushalt lebenden Haushaltsangehörigen. Auch die Betreuung von Haustieren wird üblicherweise von den Haushaltsangehörigen übernommen.
Ist eine Betreuung wegen Abwesenheit nicht möglich und wird eine Firma damit beauftragt, sind die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich zu berücksichtigen, so der Bundesfinanzhof in seiner Urteilsbegründung.
Über die Wüstenrot & Württembergische AG
Die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe ist "Der Vorsorge-Spezialist" für die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung.
Wer gern mehr erfahren möchte, findet weitere Informationen direkt unter www.ww-ag.de