Einbruch trotz codierter Eingangstür nicht immer versichert
Wer seine Eingangstür mit einem Zahlencode sichert, ist gut beraten.
Die ARAG Experten weisen jedoch darauf hin, dass diese Sicherung keine Garantie dafür ist, dass die Hausratversicherung im Schadensfall auch zahlt.
In einem konkreten Fall war es trotz mit Code gesicherter Eingangstür zu einem Einbruch gekommen.
Die Einbrecher verwüsteten dabei das Haus.
Doch weder am Schloss, noch am Gebäude ließen sich Einbruchsspuren erkennen.
Die Versicherung verweigerte die Zahlung, da es sich also nicht um einen versicherten Einbruchdiebstahl handelte.
Auch die Richter schlossen sich dieser Auffassung an.
Sie nahmen an, dass der Zahlencode entweder weitergegeben oder ausgespäht worden ist.
Damit blieb die Familie auf ihrem Schaden sitzen
Urteil des Landgericht Frankfurt am Main, Az.: 8 O 154/13.
Quelle:
ARAG Versicherungen - www.arag.de