Spam-Ordner täglich kontrollieren
Wer täglich mit vielen unerwünschten E-Mails konfrontiert wird, hält den automatisierten Spam-Ordner sicherlich für einen Segen.
Wenn allerdings wichtige E-Mails übersehen werden, die im Spam-Ordner ein unbemerktes Dasein fristen, kann das schwerwiegende Folgen haben.
Stellt beispielsweise ein Rechtsanwalt eine E-Mail-Adresse als Kontaktmöglichkeit zur Verfügung, so muss er täglich kontrollieren, ob nicht versehentlich E-Mails in seinem Spam-Ordner gelandet sind.
Verletzt er seine Kontrollpflicht, so kann dies unter Umständen eine Haftung begründen, warnen ARAG Experten.
In einem konkreten Fall machte eine Mandantin eines Rechtsanwalts gegen diesen Schadensersatzansprüche wegen mehrerer Pflichtverletzungen geltend.
Der Rechtsanwalt hatte unter anderem eine E-Mail übersehen, wodurch Vergleichsverhandlungen scheiterten.
Der Anwalt führte zu seiner Verteidigung an, dass er die E-Mail übersah, weil sie in seinem Spam-Ordner gelandet war.
Die Mandantin klagte und bekam Recht.
Ihr habe ein Anspruch auf Schadensersatz zugestanden, da ihr Rechtsanwalt mehrere Pflichten aus dem Anwaltsvertrag verletzt habe, so das Gericht.
Der Rechtsanwalt hatte unter anderem gegen die Pflicht zur Kontrolle des Spam-Ordners verstoßen.
Eine solche Pflicht bestand, da er seine E-Mail-Adresse als Kontaktmöglichkeit im Briefkopf angeboten hat, erläutern ARAG Experten (LG Bonn, Az.: 15 O 189/13).
Quelle:
ARAG Versicherungen - www.arag.de