Wenn das Parkett zum Katzenklo wird
ARAG Experten weisen darauf hin, dass kein Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung besteht, wenn zu viele Haustiere in einer Mietwohnung gehalten werden und dadurch Schäden entstehen.
In diesem Fall kann der Schutz aufgrund übermäßiger Benutzung der Mietsache ausgeschlossen werden.
Dabei verweisen die ARAG Experten auf eine Katzenliebhaberin, die in ihrer Drei-Zimmer-Wohnung gleich drei der Stubentiger hielt, die regelmäßig den Parkettfußboden der Wohnung als Katzenklo missbrauchten.
Dies hatte zur Folge, dass nach Auszug der Mieterin nicht nur der Parkettboden ausgetauscht, sondern die darunter liegende Betondecke abgefräst werden musste.
Die Haftpflichtversicherung weigerte sich, den Schaden zu übernehmen.
Ihre Begründung, der auch die angerufenen Richter folgten:
Die Wohnung sei durch die große Anzahl der Tiere übermäßig genutzt und beansprucht worden
Urteil des Oberlandesgericht Saarbrücken, Az.: 5 W 72/13
Quelle:
ARAG Versicherungen - www.arag.de