Wie hilft Cannabis Krebspatienten?

Cannabinoide, die Wirkstoffe der Hanfpflanze, können Schmerzen und Nebenwirkungen von Krebstherapien wie Übelkeit und Appetitlosigkeit lindern.

Doch nur ein Teil der Patienten spricht auf die Medikation an.
Hierzulande ist Cannabis den meisten Menschen nur als Rauschgift bekannt, dabei hat die Hanfpflanze eine jahrtausendealte Tradition als Heilpflanze. Sie enthält mit Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) zwei Wirkstoffe, die Krebspatienten helfen können.

Kein anderer Stoff habe „ein derart breites therapeutisches Potential wie das THC der Cannabispflanze”, so der Cannabis-Experte und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin, Dr. med Franjo Grotenhermen. THC lindert Schmerzen, regt den Appetit an, hemmt Entzündungen, löst Muskelkrämpfe und bekämpft Übelkeit. Bei Patienten mit posttraumatischen Belastungsstörungen werden Albträume reduziert.

In einer aktuellen Studie aus Israel wurde der Einsatz bei Krebspatienten im fortgeschrittenen Krankheitsstadium untersucht. Knapp 3.000 Patienten waren von 2015 bis 2017 mit medizinisch-em Cannabis behandelt worden, 1.200 beantworteten die Fragen der Forscher. Bei 96 Prozent hatte Cannabis ihren Zustand verbessert, vor allem Schlafprobleme, Schmerzen, Schwäche und Übelkeit wurden gemindert.

Das Fazit der Wissenschaftler:
Cannabis stellt als palliative Be-handlung von Krebspatienten eine gut verträgliche, wirksame und sichere Option dar, um Menschen zu helfen, durch bösartige Erkrankungen verursachte Symptome zu bewältigen.

Cannaboide in der Schmerztherapie
„Cannabis ist kein Wundermittel, sondern ein Baustein der Krebstherapie, der etwa typische Nebenwirkungen von schulmedizinischen Krebstherapien lindern kann”, sagt Dr. György Irmey, Ärztlicher Direktor der Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr e. V. in Heidelberg. Die appetitanregende Wirkung von THC könne zum Beispiel Krebspatienten helfen, da sie eine regelmäßige und ausreichende Zufuhr an Energie und Nährstoffen benötigen.

Die Wirkungen medizinischen Cannabis sind jedoch gering oder moderat, deshalb wird es meist als Zusatzmedikation eingesetzt, etwa bei der Schmerzbehandlung.

Nach Schätzungen profitieren zwischen zehn und 20 Prozent der Schmerzpatienten nicht von einer alleinigen konventionellen Therapie. Dort können Cannabinoide in Kombination mit anderen Schmerzmitteln eine Linderung der Beschwerden bewirken.

Laut klinischer Studien profitieren besonders Patienten mit Nerv-enschmerzen, die als Nebenwirkung von Krebstherapien auftreten, von der schmerzstillenden Wirkung. Dr. med Franjo Grotenhermen weist jedoch darauf hin, dass Cannabis bei Schmerzen etwa jedem dritten oder vierten Patienten ausreichend gut helfe.

Kann Cannabis Krebs stoppen?
In Laborversuchen an Tieren konnte gezeigt werden, dass Cannabinoide das Krebswachstum hemmen können. Doch gibt es zurzeit keine aussagekräftige klinische Studie bei Menschen. „Die meisten positiven Aussagen zur Wirksamkeit bei Krebs beruhen auf Erfahrungsberichten von Patienten, die nur zum Teil gut dokumentiert sind”, so Dr. György Irmey.

Cannabis auf Rezept
Seit März 2017 dürfen pharmazeutisch hergestellte Cannabinoid-Medikamente in Deutschland Patienten verschrieben werden. Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen und dürfen „nur in begründeten Ausnahmefällen” abgelehnt werden. Im Jahr 2017 hatten 20.000 Patienten einen solchen Antrag gestellt, nach Kassenangaben wurden 60 Prozent davon genehmigt.

Wann Cannabis eingesetzt werden darf, entscheiden weitgehend die behandelnden Ärzte. Voraussetzung ist z. B., dass „eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung im Einzelfall nicht zur Verfügung steht”. Zudem muss der verordnende Arzt Daten zur Cannabis-Behandlung anonym an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte senden.

„Die Verordnung von Cannabis ist klarer geregelt, enthält aber bürokratische Hürden. So hören wir seit der Neuregelung von manch einem Patienten, dass es eher erschwert wurde, Cannabis zu erhalten”, sagt Dr. György Irmey. Unscharf formulierte Paragraphen des Gesetzes erleichterten es Krankenkassen, die Anträge von Patienten für die teure Therapie abzulehnen.

Deshalb rät die Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr (GfBK) vor einer Verordnung unbedingt eine Kostenübernahme bei der Krankenkasse zu beantragen.

Außerdem gibt es Engpässe bei der Versorgung mit medizinischem Cannabis. So hat Bundes-gesundheitsminister Jens Spahn im August dieses Jahres die Niederlande um eine höhere Liefermenge gebeten, um die Versorgung von schwerkranken Patienten zu sichern. Die Niederlande werden nun 1,5 Tonnen Cannabis pro Jahr nach Deutschland liefern anstatt wie bisher 700 kg. Cannabis aus heimischem offiziellem Anbau wird erst 2020 zur Verfügung stehen.

Verordnung gehört in die Hand erfahrener Ärzte
Bei jedem Patienten muss die individuell wirksame und verträgliche Dosis ermittelt werden. Deshalb gehört die Einstellung definitiv in die Hand erfahrener Ärzte.

Es ist wichtig, mit kleinen Mengen zu beginnen und die Dosis dann langsam innerhalb von ein bis zwei Wochen zu steigern, damit keine starken Nebenwirkungen wie etwa Müdigkeit, Schwindelgefühl oder Herzrasen auftreten. Bei Schmerzen sollte die Gabe von einem Schmerztherapeuten begleitet werden. Er entscheidet, ob im Gegenzug weniger gut verträgliche Schmerzmittel abgesetzt oder reduziert werden können.

Gegenüber den Produkten, Extrakten und Ölen, die von diversen Herstellern als Allheilmittel angepriesen werden, zeigt sich die GfBK skeptisch. „Rezeptfreie Präparate enthalten möglicherweise zu wenig Cannabinoide.”

Die Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr e. V. (GfBK)
ist ein unabhängiger, gemeinnütziger Verein, der seit 36 Jahren Krebspatienten, Angehörige und Therapeuten unterstützt. Mit über 12.000 Mitgliedern und Förderern ist sie die größte Beratungsorganisation für ganzheitliche Medizin gegen Krebs im deutschsprachigen Raum.

Die GfBK setzt sich ein für eine individuelle, menschliche Krebstherapie, in der naturheilkundliche Methoden besonders berücksichtigt werden. Die Gesellschaft berät kostenfrei und unabhängig über bewährte biologische Therapieverfahren. Die Arbeit wird ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und private Spenden finanziert. Die GfBK hat die Selbstverpflichtungserklärung (SVE) der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) unterzeichnet. Damit leistet die GfBK einen Beitrag zur Stärkung einer Kultur der Transparenz im gemeinnützigen Sektor.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt unter www.biokrebs.de