2022 bei 32.000 gesetzlich Versicherten ab 35 Jahren erstmals „Schwarzer Hautkrebs“ diagnostiziert
… das Erkrankungsrisiko des Malignen Melanoms steigt im Alter stark an
Im Jahr 2022 ist bei rund 32.000 gesetzlich Versicherten im Alter ab 35 Jahren erstmals ein Malignes Melanom („Schwarzer Hautkrebs“) vertragsärztlich dokumentiert worden.
In den Abrechnungsdaten der Arztpraxen im Jahr 2022 sind für Frauen im Alter ab 35 Jahren 70 Neuerkrankungen pro 100.000 Personen dokumentiert worden.
Für Männer in diesem Altersbereich waren es 78 Neuerkrankungen.
Männer tragen demnach ein um 10 Prozent höheres Erkrankungsrisiko.
Dieser Unterschied lässt sich durch eine höhere Inzidenz bei Männern ab der Altersgruppe 65-69 Jahre aufwärts erklären. Frauen hingegen weisen in den unteren Altersgruppen eine höhere Neuerkrankungshäufigkeit auf.
Das Erkrankungsrisiko nimmt aber unabhängig vom Geschlecht mit steigendem Alter kontinuierlich zu. Bei Frauen ist dies bis in die Altersgruppe 75-79 Jahre der Fall, bei Männern bis in die Altersgruppe 80-84 Jahre.
Zwischen den Jahren 2015 und 2019 zeigen die vertragsärztlichen Abrechnungsdaten ein nahezu unverändertes Erkrankungsrisiko, gefolgt von einem Anstieg der Inzidenz um 4 Prozent zwischen den Jahren 2019 und 2022. Diese Zunahme ist möglicherweise auf Nachholeffekte nach der Corona-Pandemie zurückzuführen, in der das für gesetzliche Versicherte vorgesehene Hautkrebsscreening seltener in Anspruch genommen worden ist.
In den kommenden Jahren wird sich zeigen, ob sich diese Zunahme der Inzidenz in den Meldedaten der Deutschen Krebsregister bestätigt. Bei vergleichbaren Alters- und Geschlechtsspezifika weisen die Daten des Krebsregisters für 2019 ein deutlich niedrigeres Inzidenzniveau aus.
Die Ursachen hierfür müssen noch aufgeklärt werden.
Das sind die zentralen Ergebnisse einer aktuellen Untersuchung des Zentralinstituts der kassenärztlichen Versorgung (Zi) zum Erkrankungsrisiko des Malignen Melanoms bei gesetzlich Versicherten im Jahr 2022 auf Basis einer Vollerfassung deutschlandweiter vertragsärztlicher Abrechnungsdaten.
„Neben dem Schutz der eigenen Haut vor zu viel Sonneneinstrahlung können gesetzlich Versicherte ab dem 35. Lebensjahr im Rahmen der Krebsfrüherkennung alle zwei Jahre ein kostenfreies Hautkrebsscreening vornehmen lassen.
Einige Krankenkassen finanzieren die Untersuchung auch bereits als Satzungsleistung für jüngere Versicherte.
Bei diesem Screening wird die Haut des gesamten Körpers durch dafür speziell geschulte Ärztinnen bzw. Ärzte eingehend untersucht. Die Untersuchung hat das Ziel, Hautkrebs so früh wie möglich zu erkennen.
Wenn Hautkrebs frühzeitig entdeckt wird, sind die Heilungschancen im Allgemeinen sehr hoch. Leider haben nur etwa 25 Prozent der gesetzlich Versicherten Patientinnen und Patienten 2022 oder im Vorjahr an einem solchen Hautkrebsscreening teilgenommen.
Aus medizinischer Sicht wäre es wünschenswert, wenn deutlich mehr Menschen das für sie kostenfreie Screening nutzen würden. Das gilt wegen des erhöhten Erkrankungsrisikos insbesondere für ältere Menschen“, bekräftigte der Zi- Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.
Das Maligne Melanom geht von den pigmentbildenden Zellen der Haut oder Schleimhaut aus, den sogenannten Melanozyten.
Als wichtigster Risikofaktor für ein Malignes Melanom gilt eine starke, wiederkehrende Belastung mit Ultraviolettstrahlung (UV-Strahlung). Insbesondere Sonnenbrände, ein heller Hauttyp und auffällige familiäre Häufungen tragen zu einem erhöhten Erkrankungsrisiko bei.
Menschen aller Altersgruppen, die sich viel im Freien aufhalten, sollten ihre Haut etwa durch lange Kleidung und/oder Sonnencremes mit hohem Lichtschutzfaktor schützen.
Das gilt vor allem auch für Kinder und Jugendliche, da die Haut in der Entwicklung besonderen Schaden nehmen kann, der das Hautkrebsrisiko im Erwachsenenalter deutlich erhöht. Intensive UV-Belastung in der Kindheit führt – auch ohne Sonnenbrand – dazu, dass vermehrt Pigmentmale entstehen.
Als Studienpopulation sind gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten im Alter ab 35 Jahren eingeschlossen worden, die im Jahr 2022 eine Vertragsärztin bzw. einen Vertragsarzt aufgesucht und in neun Vorjahren (2013-2021) keine gesicherte Diagnose eines Malignen Melanoms (ICD-Code: C43.- Bösartiges Melanom der Haut) erhalten hatten.
Für das Jahr 2022 ist die Inzidenz, d.h. die Patientenzahl mit erstmaliger gesicherter Diagnose eines Malignen Melanoms pro 100.000 Personen, nach Altersgruppe und Geschlecht ermittelt worden.
Quelle:
Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) ist das Forschungsinstitut der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in der Rechtsform einer Stiftung des bürgerlichen Rechts. Es wird finanziert durch jährliche Zuwendungen der Kassenärztlichen Vereinigungen.
Die Forschungsarbeiten und Studien des Zentralinstituts beschäftigen sich vorwiegend mit der vertragsärztlichen Versorgung unter Nutzung der von den Trägern dafür zur Verfügung gestellten Routinedaten.
Datenbasis:
Bundesweite vertragsärztliche Abrechnungsdaten für das Jahr 2022 gemäß §295 SGB V