Formular-Schlachten um Psychotherapie erfolgreich kämpfen

Vivelia hilft durch den Antrags-Dschungel und bei der Wahl des Therapiepfades 

Gut informiert und richtig beraten:
Vivelia, Deutschlands größtes Netzwerk für Psychotherapie und Coaching, verrät Praktiken für den Umgang mit dem Kostenerstattungsverfahren bei gesetzlichen Krankenkassen!  

Wer in Deutschland an einer psychischen Erkrankung leidet und auf sofortige Hilfe angewiesen ist, der muss jede Menge Geduld und Verständnis für die Lücken des Gesundheitssystems aufbringen. Besonders sichtbar werden sie in langen und aufreibenden Kostenbewilligungsverfahren bei den gesetzlichen Krankenkassen – hier können Wartezeiten zwischen sechs und zwölf Monate entstehen, bis eine Therapie bewilligt wird.

Hinter den Antragstellern liegt oft eine nervenaufreibende Zeit, in der sie nicht nur zahlreichen Bescheinigungen hinterherjagen und die bürokratischen Hürden ihrer Krankenkassen meistern müssen, auch die Symptome ihrer Krankheit verschlechtern sich oftmals mit jedem Tag der Nichtbehandlung - ein untragbarer Zustand für Betroffene.

Besonders schwer ist es für gesetzlich Versicherte, die nicht in der Lage sind, die Kosten ihrer Therapie selbst zu tragen und somit vollständig auf die Beschlüsse ihrer Krankenkasse angewiesen sind. Diese Gruppe unterstützt Vivelia in seinen Zentren für Psychotherapie und Coaching in Berlin und Hamburg und führt sie durch den intransparenten Antrags-Dschungel der Krankenkassen.

Neben Privatversicherten, Selbstzahlern und gesetzlich versicherten Patienten mit Teilerstattungen sollen bei Vivelia auch jene einen Therapieplatz erhalten, die auf eine vollständige Kostenerstattung der Krankenkasse angewiesen sind. Die Patienten können von den nützlichen Praxistipps und dem Know-How der Psychotherapeuten profitieren. 

„Mit Erfolg“, berichtet Yvonne B.*, Patientin von Vivelia. Nachdem die an Angststörungen leidende Bürokauffrau über zehn Monate hinweg immer wieder viel Zeit und Energie aufwenden musste, um sich überhaupt einen Überblick über ihre Rechte und Pflichten zu verschaffen und mühsam alle notwendigen Antragsunterlagen sammelte, verließ sie nach der zweiten Absage ihrer Krankenkasse der Mut für einen erneuten Versuch.

„Gebührenordnungen, Konsiliarberichte, Richtlinienverfahren – bei diesen ganzen Anforderungen verlor ich zunehmend den Mut, mich durch alle Unterlagen zu wälzen. Wer da keine Unterstützung im näheren Umfeld erfährt, ist verloren“, berichtet Yvonne B.

Mit Vivelia gelang der 36-Jährigen in einem dritten Anlauf dann endlich der langersehnte Erfolg: Ihrem Antrag auf eine Verhaltenstherapie wurde nach insgesamt 13 Monaten stattgegeben. „Nachdem ich selbst zweimal bei meiner Krankenkasse gescheitert war und keine Kraft mehr fand, die ganze Materie allein erneut von Kopf bis Fuß aufzurollen, empfahl mir eine Arbeitskollegin Vivelia - mit einem positiven Ausgang. Bei Vivelia wurde mir bei allen Schritten geholfen: Von der Bereitstellung und Anleitung aller nötigen Antragsformulare, über die richtige Kommunikation mit meiner Krankenkasse bis hin zur Vermittlung eines passenden Therapeuten aus dem Vivelia Netzwerk – bei Vivelia klappte es endlich und ich fühlte mich rundum gut betreut“, berichtet Yvonne B. 

Worauf es bei der Aufklärung der Patienten besonders ankommt, weiß Thomas Grischko, Psychologischer Psychotherapeut bei Vivelia: „Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Therapeuten mit Kassensitz und selbständigen Therapeuten wie bei Vivielia. Eine Praxis mit Kassensitz kann das Honorar für ihre Therapie direkt von der gesetzlichen Krankenkasse erhalten. Aber leider gibt es viel zu wenig Praxen mit Kassensitz, was die langen Wartezeiten erklärt und die Therapeutensuche sehr frustrierend macht. Was nur Wenige wissen: Auch selbständige Therapeuten können gesetzlich Versicherten eine Therapie anbieten, ohne dass diese die Kosten selbst tragen müssen, denn Krankenkassen sind dazu verpflichtet, Patienten mit ärztlich bestätigtem Therapiebedarf die Therapiekosten zu erstatten.“ 

Dass dieser Antrag Zeit und Muße braucht, um vollständig verstanden und gestellt werden zu können, weiß auch Yvonne B. „Das Team von Vivelia war eine kompetente Stütze und hat mir sehr bei der Bewältigung der Formalitäten geholfen. Schließlich hat jeder eine andere Behandlungs-Historie und unterschiedliche Therapiebedürfnisse.“ 

Darüber hinaus ist es von großer Bedeutung, den individuell passenden Therapiepfad zu finden – denn auch Abbrüche und Wechsel kosten Zeit und verzögern die erfolgreiche Behandlung. „Wer noch nie eine Therapie gemacht hat, ist mit den unterschiedlichen Berufsbezeichnungen und Therapieansätzen oft überfordert. Wir klären auf und beraten von Anfang an, damit Betroffene so schnell wie möglich den richtigen Weg einschlagen und nicht noch mehr Wartezeit aufgrund mühsamer Papierschlachten und komplizierter Fachtermini verlieren“, so Daniel Kollmann, Gründer von Vivelia.  Sein Anliegen mit Vivelia ist es, Verantwortung in der Gesellschaft zu übernehmen.

Das heißt konkret:
„Wir möchten den Weg zu mentaler Gesundheit beschleunigen und mitgestalten. Dazu gehört es auch, Erstattungsverfahren proaktiv voranzutreiben, damit Betroffene noch schneller mit ihrer Therapie bei einem passenden Therapeuten beginnen können.“  Gemeinsam mit 100 freien, approbierten Psychotherapeuten hat Vivelia bereits mehr als 45.000 Therapiestunden für Erwachsene, Kinder, Familien und Paare umgesetzt – und jede Woche kommen hunderte Sitzungen dazu. „Dank unseres großen Netzwerks an spezialisierten Psychotherapeuten und Coaches können wir direkt einen passenden Ansprechpartner für jede Diagnose und Fragestellung finden und so mittels erfolgreicher Einzel- oder Gruppentherapien und Coachings den Weg zur mentalen Gesundheit ebnen“, ergänzt Kollmann.

Vom Antrag bis zur Therapie – Kostenerstattung leichtgemacht -  Vorbereitung ist alles:

Genauigkeit und Vollständigkeit sicherstellen:
Sorgsam zusammengestellte Unterlagen werden immer bevorzugt. Wer auf Vollständigkeit und Sorgfalt beim Ausfüllen der Formulare achtet, erhöht seine Chancen. Folgende Schriftstücke müssen für eine erfolgreiche Kostenerstattung eingereicht werden: Anschreiben:

Neben den Standards wie dem Einfügen der Krankenkassen-Anschrift, der Angabe der Versichertennummer und der Betreff-Benennung „Antrag auf Psychotherapie und Kostenerstattung nach §13 Absatz 3 SGB V“, ist es besonders wichtig, dass im Schreiben die Bemühungen um einen Therapieplatz bei einem Kassentherapeuten deutlich werden. Die Krankenkasse muss unmittelbar erkennen, dass der Leidensdruck beim Patienten hoch ist und er die Suche nach einem Platz deswegen nun selbst proaktiv gestaltet. 

Detaillierte und persönliche Beschreibungen, was in der Vergangenheit unternommen wurde, erhöhen die Chancen im Verfahren. Das Einfordern von schriftlichen Zusicherungen und die Bitte um die zeitnahe Mitteilung eines zugelassenen Psychotherapeuten in der Nähe des eigenen Wohnorts, erhöhen den Druck. Es ist ratsam – sofern zutreffend – auf die Kontaktaufnahme mit einer zentralen Terminvergabestelle aufmerksam zu machen und dem Schreiben Telefonprotokolle anzufügen, sofern vorhanden.

Die Konsultation dieser Stelle ist zwar erst ab dem 01.04.2018 Pflicht, verdeutlicht aber die Dringlichkeit des Anliegens. 

Kostenvoranschlag:
Meist wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) mit dem 2,3-fachen Satz abgerechnet, der 100,55€/ Sitzung entspricht Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung & Konsiliarbericht: Beide Unterlagen müssen vom Arzt ausgefüllt werden. Der Konsiliarbericht gibt Aufschluss zu den Ursachen der Krankheit, während die Notwendigkeitsbescheinigung das unbedingte Erfordernis einer Therapieplatzvergabe innerhalb von drei Monaten bescheinigt.  

Nachweis:
Dieser muss bestätigen, dass bereits versucht wurde, einen Therapieplatz bei mind. fünf niedergelassenen Therapeuten zu erhalten Ggfs. PTV11Formular: Dieses erhalten Sie in einem Sprechstundentermin, vermittelt durch die kassenärztliche Vereinigung  

Erhalt sicherstellen:
Die Unterlagen möglichst per Einschreiben versenden oder bei persönlicher Übergabe, den Erhalt quittieren lassen.  

Persönliche Dokumentation:
Alle Dokumente vor Einsendung kopieren und archivieren. 

Widerspruch einlegen:
Dieser kann im Falle einer Ablehnung innerhalb der im Schreiben genannten Frist eingereicht werden. Wird keine Frist genannt, beträgt sie vier Wochen. 

Über Richtlinienverfahren informieren:
Betroffene haben die Wahl zwischen einem tiefenpsychologischen und einem verhaltenstherapeutischen Verfahren – diese können anhand der persönlichen Präferenz frei gewählt werden. Erfahrungsgemäß existieren im Bereich der Verhaltenstherapie mehr Kapazitäten. Weitere Erläuterungen zum Wesen der beiden Verfahren können hier eingesehen werden: https://vivelia.de/berlin/verhaltenstherapie/ & https://vivelia.de/berlin/tiefenpsychologisch-fundierte-psychotherapie/  

Leiden detailliert schildern:
Besonders beim Ausfüllen des Konsiliarberichts und der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung durch den Hausarzt ist eine gründliche Dokumentation entscheidend. Wichtig ist, dass die Dringlichkeit einer psychotherapeutischen Behandlung deutlich wird. 

Mit der Krankenkasse sprechen und die Rechtslage kennen:
Die Krankenkasse unterliegt der Versorgungspflicht, sodass jeder Versicherte Anspruch auf Psychotherapie im Rahmen der Kostenerstattung hat. Das bedeutet: Die Krankenkasse ist dazu verpflichtet, eine Therapie zu ermöglichen, sofern Notwendigkeit & Dringlichkeit durch den Arzt bestätigt wurden. Die Krankenkasse muss innerhalb einer Frist von drei Wochen auf den Antrag reagieren. Passiert das nicht, ist der Antrag automatisch genehmigt. Das bedeutet jedoch, dass diese weiterhin bei der Krankenkasse durchgesetzt werden muss. In diesem Fall hartnäckig bleiben und weiterhin auf die Bewilligung des Antrags bestehen.

Persönliche Dokumentation:
Auch in der Kommunikation mit der Krankenkasse jegliche Telefonate und Schriftverkehr dokumentieren. Jeden Entscheid der Krankenkasse unbedingt auch schriftlich einfordern.  

Hartnäckig bleiben:
Es empfiehlt sich, alle zwei bis drei Tage telefonisch nachzufassen und den aktuellen Bearbeitungsstatus zu erfragen. Grundsätzlich haben Anrufe immer eine höhere Durchschlagskraft als E-Mails.    
 
Wer gern mehr erfahren möchte, schaut bitte direkt unter https://vivelia.de