Arzneimittelsicherheit wird durch Apotheker erhöht
... der Patientenschutz steht im Mittelpunkt
Jeden Tag werden 3,6 Millionen Patienten in den 20.249 bundesdeutschen öffentlichen Apotheken, davon 1.518 Apotheken in Hessen, mit Medikamenten versorgt. Alle in der Apotheke abgegebenen Fertigarzneimittel werden auf einem hohen Qualitätsniveau von der pharmazeutischen Industrie hergestellt. Jede produzierte Menge eines Herstellungsganges, die sogenannte Charge, wird vor der Freigabe und der Belieferung der Apotheken vom jeweiligen pharmazeutischen Hersteller überprüft.
Dennoch können unsachgemäße Bedingungen in der Lieferkette oder auftretende Mängel zwischen Herstellung und Abgabe die Qualität der Arzneimittel beeinträchtigen.
Damit Patienten mit qualitativ einwandfreien Medikamenten versorgt werden, fungieren in Deutschland die öffentlichen Apotheken als letzte Kontrollinstanz. Jede Apotheke nimmt täglich mindestens eine Stichprobe vor. Damit werden in Deutschland jeden Tag über 20.000 Fertigarzneimittel bzw. apothekenpflichtige Medizinprodukte auf ihre Qualität hin kontrolliert, erläutert Ursula Funke, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen.
Prüfmechanismus zum Wohle des Patienten
100.498 Fertigarzneimittel sind in Deutschland behördlich zugelassen, rund die Hälfte davon ist rezeptpflichtig. Ob vom Arzt verordnet oder frei verkäuflich: Gemäß der Apothekenbetriebsordnung wird von den Apothekern täglich und nach dem Zufallsprinzip ein Fertigarzneimittel zur Prüfung herangezogen. Kontrollmerkmale sind die Kennzeichnung des Arzneimittels, die Packungsbeilage sowie das Packmittel auf Auffälligkeiten.
Qualitätsmängel wie beispielsweise Verpackungsfehler, galenische oder mechanische Defekte, Deklarationsfehler werden von den Apothekern an die für die Arzneimittelüberwachung zuständige Behörde und die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) gemeldet.
Innerhalb kurzer Zeit kann durch eine behördliche Warnmeldung ein mangelhaftes Medikament in ganz Deutschland zurückgerufen werden. Mit diesem abgestimmten Prüfmechanismus sorgen die Apotheken für einen wirksamen Schutz der Patienten.
Qualitätskontrolle durch hessische Apotheker
In den letzten Jahren wurden in Hessen zwischen 500 und 600 Fälle von Arzneimittelmängeln jährlich an die Behörden bzw. die Arzneimittelkommission gemeldet. Dadurch konnten Medikamente aus dem Umlauf genommen werden, die nicht den Anforderungen entsprachen. In der Praxis sorgt diese kontinuierliche Qualitätskontrolle durch konkrete Anforderungen an die Prüfung, Lagerung und Herstellung der Medikamente für eine hohe Arzneimittelsicherheit.
Transport und Lagerung empfindlicher Medikamente
Werden Arzneimittel nicht richtig gelagert oder transportiert, können sie ihre Wirksamkeit einbüßen. Bestimmte Präparate sind hochempfindlich gegenüber Licht oder schwankenden Temperaturen, sie müssen mit äußerster Präzision behandelt werden: So werden Impfstoffe beispielsweise in Kühlboxen angeliefert und bei Ankunft in der Apotheke sofort in einen Arzneikühlschrank einsortiert.
Holen Patienten Impfstoffe ab oder nehmen andere temperatursensitive Medikamente mit nach Hause, erhalten sie in der Apotheke Kühltaschen für den Transport. Andere Präparate hingegen sind lichtempfindlich und müssen daher durchgehend lichtgeschützt verpackt bzw. gelagert werden. Im Beratungsgespräch sensibilisiert der Apotheker den Patienten für den sachgemäßen Transport und die richtige Lagerung zu Hause, so dass die Qualität bis zur Einnahme des Medikamentes erhalten bleiben kann.
Quelle:
Landesapothekerkammer Hessen