Wann zahlt die Krankenkasse eine Brustoperation?
Kostenübernahme von ästhetischen Operationen an der Brust
Ein besseres Lebensgefühl dank Brust-OP: Laut Patientenbefragung der deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) erhoffen sich rund 84 Prozent aller Patientinnen ein besseres Lebensgefühl nach einer Brustvergrößerung, -verkleinerung oder -straffung.
Das ist eine logische Konsequenz daraus, dass unsymmetrische oder unschön geformte Brüste zu teils erheblichen psychologischen und körperlichen Belastungen der Patientin führen können. Lediglich 16 Prozent der Frauen haben bei der Befragung angegeben, durch den Eingriff dem persönlichen Schönheitsideal näher zu kommen.
Der renommierte plastische Chirurg Priv. Doz. Dr. med. Klaus Walgenbach, Leiter der Plastischen und Ästhetischen Chirurgie am Universitätsklinikum Bonn, erklärt, bei welchen Fällen die Krankenkasse die Kosten übernimmt.
Grundsätzlich sind verschiedene Fälle zu unterscheiden: Eingriffe, die aus rein ästhetischen Gründen erfolgen, Rekonstruktions-Operationen nach einer Erkrankung, wie beispielsweise Brustkrebs und Brustoperationen, die aufgrund von körperlichen oder psychischen Belastungen erfolgen.
„Es gibt verschiedene medizinische Gründe für einen chirurgischen Eingriff. Zum Beispiel bei einer in Form und Größe stark asymmetrisch oder tubulären, also röhrenförmigen Brust oder bei genetisch angelegten Erkrankungen, die das Wachstum der Brust beeinflussen. In den meisten Fällen entscheiden sich die Patientinnen für eine OP, weil sie sich in Ihrer eigenen Haut nicht mehr wohl fühlen und darunter leiden“, erklärt Priv. Doz. Dr. Klaus J. Walgenbach, Leiter der Plastisch-Ästhetischen Chirurgie der Universitätsklinik Bonn.
Kostenübernahme der Krankenkassen
Bei rein ästhetisch-plastischen Eingriffen, das heißt, wenn es ausschließlich um die Realisierung eines empfundenen Schönheitsideals geht, übernimmt die Krankenkasse die Kosten nicht. Das betrifft hauptsächlich Brustvergrößerungen, Bruststraffungen aber häufig auch Brustverkleinerungen.
Das heißt auch, dass Patientinnen in der Behandlungszeit nicht arbeitsunfähig geschrieben werden. „Wichtig ist, dass sich Frauen nach dem Eingriff genügend Regenerationszeit gönnen. Berufstätigen rate ich dazu, sich mindestens ein- bis zwei Wochen Urlaub zu nehmen, je nach Tätigkeit auch länger“, so Walgenbach.
Nach einer Krankheit, wie Brustkrebs beispielsweise, bezahlt die Krankenkasse in der Regel in vollem Umfang den Eingriff der Rekonstruktion der Brust. Wenn der Grund des Eingriffs auf genetisch bedingte Fehlbildungen zurückgeht, oder es sich um überproportional gewachsene Brüste handelt, zahlt die Krankenkasse in seltenen Fällen, wenn die Patientin beispielsweise erhebliche orthopädische Beschwerden aufgrund des Gewichts hat oder sich Entzündungen im Bereich der Unterbrustfalte entwickelt haben.
„Frauen mit zu großen Brüsten leiden oft enorm unter Rücken-, Nacken-, und Kopfschmerzen, die durch die hohe Belastung hervorgerufen werden. Aber die körperlichen Beschwerden sind nur die eine Seite. Psychische Leiden sind meist noch viel schlimmer für die Patientinnen, sie ziehen sich oft aus dem sozialen Leben zurück. Für diese Frauen wäre eine Mammareduktion eine echte Erleichterung“, sagt Walgenbach.
Für Brustverkleinerungen gibt es derzeit aber noch keine eindeutige medizinische Indikation, sodass je nach Versicherung und Einzelfall hier auch teilweise nur Rückengymnastik von der Krankenkasse bezuschusst wird. Darüber entscheidet letztendlich ein Gutachter des medizinischen Dienstes.
Wenn die Krankenkasse nicht zahlt
Für Frauen, bei denen die Kostenübernahme durch die Krankenkasse abgelehnt wurde, gibt es noch alternative Lösungen der Finanzierung. „Auf keinen Fall sollten Patientinnen sich im Falle einer Absage nach billigen Operationen im Ausland umsehen. Die meisten Plastisch-Ästhetischen Praxen bieten günstige Finanzierungskonditionen an, die eine optimale medizinische oder kosmetische Behandlung gewährleisten“, erklärt Walgenbach.
Sein Institut arbeitet mit dem Finanzierungsanbieter www.medkred.de zusammen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.meinebrust.de.