Medikamentenmangel: Schwierige Lage vor Herbst-Winter-Saison

Kurz vor der Herbst-Winter-Saison drohen Lieferengpässe bei hunderten Medikamenten.

Dazu erklären die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner:

„Der Bundesgesundheitsminister muss handeln! Jetzt! Das im vergangenen Jahr eingeführte Bundesgesetz zur Lieferengpass-Bekämpfung wirkt kein bisschen.

Die Lage ist insbesondere vor der kurz bevorstehenden Herbst-Winter-Saison prekär.

Rund 500 offene Lieferengpass-Meldungen weist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) derzeit aus.

Als aktuelle Beispiele aus dem ambulanten Bereich fallen darunter GLP-1-Rezeptor-Agonisten (unter anderem „Ozempic“) bei Diabetes-Patienten, Salbutamol (etwa für Asthma-Patienten) sowie Timolol (Augentropfen bei erhöhtem Augeninnendruck).

Auch die Fiebersäfte für Kinder dürften leider wieder knapp werden.

Vor diesem Hintergrund ist auch die Dominanz von Rabattverträgen kritisch zu hinterfragen.

Um sie konkurrieren die Hersteller von Generika-Präparaten in Ausschreibungen der gesetzlichen Krankenkassen.

Die Margen für die Hersteller sind dabei häufig so gering, dass die Verlockung groß ist, auf Medikamente umzustellen, die mehr Gewinn bringen als Hustensäfte oder Antibiotika. Generika, also patentlose Arzneimittel, stellen rund 80 Prozent des deutschen Arzneimittelmarktes dar.“

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):

Die KBV vertritt die politischen Interessen der über 187.000 an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen/Ärzte und Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassen­ärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 73 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen.

Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozial­versicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der niedergelassenen Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Kranken­kassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Mehr Informationen unter: www.kbv.de.