Gesetzliche Krankenkassen tragen Kosten für Ganzarmorthese
Sozialgerichte bestätigen Anspruch auf Versorgung mit MyoPro® Orthese
Nach einem Urteil in erster Instanz vor dem Landessozialgericht Itzehoe (S 20 KR 10171/21) übernimmt mit der Mobil Krankenkasse nun ein weiterer große Versicherer die Kosten für das Orthesen-System MyoPro.
Bereits in zwei vergangenen Fällen urteilte das jeweilige Sozialgericht zugunsten der Kläger und bestätigte, dass es sich bei der Ganzarmorthese um ein orthopädisches Hilfsmittel handelt, das dem direkten Ausgleich von Behinderungen dient.
Neben der DAK und der Barmer muss nun auch die Mobil Krankenkasse die Kosten für die myoelektrische Orthese sowie für das zugehörige Training tragen.
Alle drei Urteile sind rechtskräftig.
„Wir freuen uns, dass zahlreiche Sozialgerichte den Nutzen der MyoPro für Menschen mit Beeinträchtigungen der oberen Extremitäten anerkannt haben“, erklärt John Frijters, Geschäftsführer der Myomo Europe GmbH. „Mit dem dritten Urteil hat sich das Anrecht auf eine Hilfsmittelversorgung mit der MyoPro eindeutig bestätigt.“
Als erste auf dem Markt erhältliche myoelektrische Orthese für Hand und Ellenbogen hilft die MyoPro bei der Kompensation der Einschränkung und der Wiederherstellung des Bewegungsspielraums von Personen, die nach einem Schlaganfall oder neuromuskulären Schädigungen sowie Rückenmarks- und Nervenverletzungen einen Funktionsverlust von Hand und Arm erleiden.
Dank spezieller EMG-Elektroden, leistungsfähiger Motoren und intuitiver Steuerungssoftware ist die MyoPro in der Lage, Muskelimpulse an der Haut abzulesen und in zielgerichtete Bewegungen umzusetzen. So versetzt die Orthese gelähmte obere Extremitäten wieder in Bewegung und ermöglicht das Greifen, Halten und Öffnen der Hand sowie das Anheben und Strecken des Ellenbogens.
Entwickelt wurde die patentierte Technologie von Myomo, einem Unternehmen für medizinische Robotik, in Zusammenarbeit mit Forschern des Massachusetts Institute of Technology (MIT) und der Harvard Medical School.
„Dieses Urteil bestätigt erneut, dass Personen bei entsprechender Eignung einen Anspruch auf eine MyoPro Orthese haben“, bestätigt der Anwalt auf Klägerseite, Jan-Philippe von Hagen von Korten Rechtsanwälte. „Wir gehen davon aus, dass viele betroffene Personen durch diese Urteile nun einen leichteren Zugang zu diesem orthopädischen Hilfsmittel erhalten werden.“
Myomo Europe GmbH
ist ein Unternehmen für medizinische Robotik, das Menschen mit neurologischen Erkrankungen und Lähmungen der oberen Extremitäten erweiterte Funktionalität bietet.
MyoPro® ist das erste Ganzarmorthesen-System, das über nicht invasive Sensoren am Arm die eigenen neurologischen Signale der Betroffenen erfasst und auf diese Weise die Fähigkeit, Arme und Hände zu benutzen, wiederherstellen kann.
Myomo hat seinen Hauptsitz in Boston, Massachusetts und seine europäische Niederlassung in Göttingen.