Elternabende haben jetzt wieder Hochsaison

ARAG Experten sagen, was beim Elternabend in der Schule beachtet werden sollte

Die Ferienzeit ist vorbei und der Unterricht hat wieder begonnen.

Aber nicht nur Lehrer und Schüler sind derzeit in der Pflicht.

Die Elternabende, zu denen alle Eltern einer Klasse eingeladen werden, haben jetzt Saison.

Besonders beliebt sind sie aber weder bei den Lehrern, noch bei den Eltern. ARAG Experten informieren über den Sinn und Zweck dieser Veranstaltungen.

Was ist ein Elternabend?
Der Elternabend ist die zentrale Einrichtung des Gesprächs von Eltern mit Lehrern. Er sollte stets Gespräch, Meinungs- und Informationsaustausch ermöglichen und den Eltern die Chance geben, sich mit ihrer Sicht einzubringen. Die Gestaltung des Elternabends liegt in den Händen der Elternvertreter und Elternvertreterinnen sowie dem Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin.

Rechtliche Grundlagen
Elternabende sind keine Freizeitveranstaltung gelangweilter Lehrer und Möchtegern-Pädagogen. Sie haben ganz konkrete Regeln. Da Schulrecht Ländersache ist, bestehen jeweils landesspezifische Rechtsgrundlagen. Inhaltlich sind die Regelungen jedoch in den einzelnen Ländern ähnlich. Sie geben meist einen formalen Mindestrahmen für die Durchführung der Elternabende vor:

  • Regelmäßige Elternabende! Diese sollen mindestens zweimal pro Schuljahr stattfinden.

  • Die Leitung des Elternabends obliegt der gewählten Elternvertreterin/dem Elternvertreter. (In einigen Bundesländern auch "Vorsitzende der Klassenpflegschaft")

  • Die Einladung wird von dem Elternvertreter oder der Elternvertreterin nach Absprache mit dem Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin verfasst und geht allen Eltern und Erziehungsberechtigten schriftlich zu.

Rechtliche Detailfragen interessieren gewöhnlich erst in Konfliktlagen. Dafür benötigen die Elternvertreter Informationsquellen.

Wertvolle Informationen findet man hierzu im Internet.

Elternvertreter
Die Elternvertretung ist ein Mitwirkungsorgan für Eltern an Schulen. Es gibt in Deutschland keine einheitliche Bezeichnung für Elternvertretungen. Diese werden je nach Bundesland auch Elternbeirat, Elternrat, Elternausschuss, Elternkuratorium oder Elternpflegschaft genannt.

Aufgaben der Elternvertreter
Der Zeitaufwand, den ein gewählter Elternvertreter einplanen muss, geht in der Regel nicht wesentlich über den der anderen Eltern hinaus. Grundsätzlich sind pro Schuljahr lediglich zwei Abende mit der Klasse und zwei weitere Abende im Elternbeirat zu leisten.

Es kann jedoch auch mehr werden, wenn man eine schwierige Klassenkonstellation erwischt. Dann ist es besonders wichtig Kontakt mit Klassenlehrer und Fachlehrern zu halten und das Gespräch mit den Eltern der Klasse zu pflegen.

Außerdem können engagierte Elternvertreter auch andere Aktivitäten ergreifen oder für die Eltern einer Klasse oder der Schule planen.

Die kann zum Beispiel ein Elternstammtisch sein. Gemeinsame Ausflüge oder Vorträge mit externen Referenten können laut ARAG Experten in "Problemklassen" durchaus sinnvoll sein.

Was sollte bei einem Elternabend besprochen werden?
Zum einen sollten Bildungsfragen selbstverständlicher Bestandteil jedes Elternabends sein. Eltern informieren sich dabei über aktuelle Unterrichts- und Lernmethoden und lassen sich erklären, was anders als in der eigenen Schulzeit gemacht wird und warum.

Eltern sollten auch über den aktuellen Bildungsplan informiert werden und wissen, welche Hintergründe und Intensionen dieser hat. Zum anderen können seitens des Klassenlehrers oder der Klassenlehrerin auch Erziehungsfragen im Elternhaus aufgegriffen werden.

ARAG Experten empfehlen hierfür allerdings einen externen Referenten für ein Referat einzuladen. Werden diese Fragen durch den Lehrer thematisiert, besteht die Gefahr, dass Eltern sich kritisiert fühlen.

Wichtig ist außerdem, dass Themen besprochen werden, die in der Erfahrung der Klasse und dem Lehrer ihren Anlass haben. Nur so können die Eltern mit den erörterten Themen auch wirklich etwas anfangen und empfinden den Elternabend im Nachhinein nicht als verschwendete Zeit.

Quelle:
ARAG Versicherung - www.arag.de