Unfall mit einem Leasingwagen?
... das ist zu beachten!
Ein hoher Sachschaden, Schock und mögliche Verletzungen:
Ein Autounfall gehört - unabhängig davon, wer der Verursacher ist - zu den unangenehmsten Erfahrungen. Im vergangenen Jahr krachte es auf deutschen Straßen mehr als 2,6 Millionen Mal. Vor allem zur Sommerzeit, wenn sich der Urlaubsverkehr über die Autobahnen quält, ist das Unfallrisiko besonders hoch.
Zum Glück verlaufen die meisten Zwischenfälle glimpflich und bis auf kleinere Kratzer im Blech hält sich der Schaden in Grenzen. Doch wie sollten sich Betroffene verhalten, wenn eines der beteiligten Fahrzeuge ein Leasingwagen ist?
An der Unfallstelle: Erst absichern, dann Erste Hilfe leisten
Wie bei jedem Unfall gilt zuallererst: Ruhe bewahren. Trotz des Schocks sollte die Unfallstelle schnellstmöglich abgesichert werden, um Folgeunfälle zu vermeiden. Anschließend ist, falls nötig, Erste Hilfe zu leisten und gegebenenfalls ein Krankenwagen zu rufen.
Ob auch die Polizei verständigt werden muss, hängt von der Schwere des Unfalls ab: Bei leichten Blechschäden kann ein Austausch der Personalien und Versicherungsdaten genügen.
Bei schweren Sach- oder Personenschäden, einer unklaren Unfallschuld, einem Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum des Fahrers oder einem Unfall mit einem parkenden Auto in Abwesenheit von dessen Besitzer, ist die Polizei unbedingt zu konsultieren. Grundsätzlich gilt: Je besser das Unfallgeschehen dokumentiert ist, desto eindeutiger kann die Schuldfrage beantwortet und der Schaden reguliert werden. Im Zweifelsfall sollte man daher für eine präzise Dokumentation die Polizei zurate ziehen.
Bei einem Leasingverhältnis handelt es sich nicht wie üblich um eine bilaterale Beziehung aus Schädiger und Geschädigtem, sondern auch eine dritte Partei ist in der Unfallabwicklung einzubeziehen: Der Fahrzeugeigentümer, also der Leasinggeber oder Händler, muss schnellstmöglich kontaktiert werden.
Innerhalb einer Woche ist außerdem die KFZ-Versicherung schriftlich über den Unfall zu informieren. Bei schweren Unglücksfällen mit starken Verletzungen oder Todesfolge muss dies sogar innerhalb von 48 Stunden passieren. Falls bekannt, kann auch die gegnerische Versicherung angeschrieben und die eigene Version vom Unfallhergang geschildert werden.
Sonderfall Ausland: Das gibt es außerhalb der Landesgrenzen zu beachten
Als internationaler Versicherungsnachweis enthält die sogenannte "Grüne Karte" wichtige Informationen über die Schadensregulierung. Sie sollte daher bei Fahrten im EU-Ausland oder der Schweiz mitgeführt werden. Genau wie im Inland ist es empfehlenswert, die Polizei für die Unfallaufnahme heranzuziehen.
Ebenfalls sollte der Vorgang umgehend bei der Versicherung oder dem Leasinggeber gemeldet werden. Wichtig ist, dass nur Schriftstücke unterschrieben werden, deren Sprache auch verstanden wird. Sollten eigene Schadenersatzansprüche angemeldet werden, kann der Zentralruf der Autoversicherer (+49.40.300330300) Abhilfe schaffen und bei der Ermittlung des Unfallgegners unterstützend zur Seite stehen.
Die Schuldfrage - 3 Szenarien, 3 Optionen
Bei der Frage nach der Unfallschuld sind allgemein drei Optionen denkbar:
- Unverschuldet in den Unfall verwickelt: In diesem Fall kann der Leasinggeber als Fahrzeugeigentümer Schadenersatzansprüche stellen. Falls vertraglich festgelegt wurde, dass der Leasingnehmer für die Wiederinstandsetzung aufkommen muss, kann dieser die Kosten bei der Versicherung des Unfallgegners einfordern.
- Mitschuld an der Kollision: Sind beide Beteiligte für den Unfall verantwortlich, übernehmen sie gemeinsam bzw. die jeweiligen Versicherungen die Unfallkosten anteilig.
- Verursacher des Unfalls: Der Leasingnehmer bzw. die Versicherung haftet für die Reparaturkosten und den Ausgleich einer möglichen Wertminderung des Leasingfahrzeuges. Die meisten Leasingverträge beinhalten eine Vollkaskoversicherung, Teilkaskoverträge sind dagegen eher unüblich.
Die Schadenshöhe - kleine Reparaturen oder Totalschaden?
Bei den meisten Leasingverträgen liegt ein Totalschaden dann vor, wenn die Reparaturkosten mehr als 60 Prozent des Wiederbeschaffungswertes betragen. In der Regel kommt der Leasinggeber in diesem Fall für die Abwicklung des Unfallschadens auf. Nicht selten kommt es mit dem Einverständnis der Leasingbank zur Auflösung des Leasingverhältnisses.
Vor allem bei einem Totalschaden zeigt sich der Vorteil einer sogenannten GAP-Versicherung. Diese übernimmt die Differenz zwischen dem dank der Vollkaskoversicherung abgedeckten Wiederbeschaffungswert und dem Leasingrestwert des Fahrzeuges. Um im Falle eines Unfalls nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, sollten sich Leasingnehmer bei Vertragsabschluss genau über die GAP-Versicherung informieren.
Sogenannte Reparaturschäden, die unter 60 Prozent des Wiederbeschaffungswertes liegen, sind, sofern nicht anders geregelt, vom Leasingnehmer instand zu setzen. Auch für die Kosten muss er zunächst in der Regel selbst aufkommen. Je nach Unfallhergang werden diese jedoch von der Versicherung übernommen.
Jede Reparatur muss dabei mit dem Eigentümer abgesprochen werden. In der Regel nennt der Leasinggeber bestimmte Vertrags- und Partnerwerkstätten. Vor allem, wenn er einem bestimmten Hersteller zugeordnet ist, handelt es sich dabei oft um eine Hersteller-Fachwerkstatt. Bei einem unverschuldeten Unfall können auch Gutachter- oder Abschleppkosten sowie die Kosten für einen Ersatzwagen der Versicherung des Unfallgegners in Rechnung gestellt werden.
Bittere Konsequenz: Wertverlust des Fahrzeuges
Auch wenn der Wagen zum Vertragsende in repariertem Zustand an den Leasinggeber zurückgegeben wird, handelt es sich um einen Unfallwagen. Wie beim Verkauf eines eigenen Fahrzeugs bringt der Leasingwagen dem Leasinggeber dementsprechend weniger Geld ein. Dieser wird daher einen Ausgleich einfordern. Bei einem unverschuldeten Unfall kann bei der Versicherung des Unfallgegners eine Übernahme dieser Differenz beantragt werden.
Fazit - bei Unfällen mit Leasingfahrzeugen gibt es einiges zu beachten
Wird ein Leasingwagen in einen Unfall verwickelt, sind anders als üblich insgesamt drei Parteien an der Schadensabwicklung beteiligt: die beiden Unfallgegner und der Leasinggeber. Vor allem der Leasingnehmer sollte sich mithilfe von KFZ-Haftpflicht, Vollkasko und GAP-Versicherung umfassend absichern, um unvorhergesehene Mehrkosten durch den Wertverlust des Fahrzeuges zu verhindern.
Wichtig ist zudem, dass die Reparatur des Fahrzeuges nur mit Zustimmung des Leasinggebers erfolgen darf und dieser in der Regel auch die entsprechende Werkstatt vorgibt. Mag der Zwischenfall im Straßenverkehr zwar eine einschneidende und unangenehme Erfahrung bleiben, eine gründliche und durchdachte Abwicklung ist wichtig und sollte gut geplant werden.
Über den Autor:
Robin Tschöpe, Gründer und Geschäftsführer von LeasingMarkt.de
Gründen, Wachsen, Gas geben! Die großen Leidenschaften des gebürtigen Münsterländers Robin Tschöpe prägen seinen Lebenslauf bereits seit dem 18. Lebensjahr.
Schon während des Abiturs baute er verschiedene Unternehmen in der Digitalbranche auf und legte dabei immer Fokus auf Nachhaltigkeit. Gemeinsam mit Thomas Behrens und seinem Bruder Chris Tschöpe folgte 2009 die Gründung einer auf Autohäuser spezialisierten Marketingagentur.
Schnell erkannte er die fehlende Transparenz der Automobilindustrie für potenzielle Kunden. Wie könne man digital Leasingangebote deutschlandweit vergleichen ohne dabei die Souveränität der Autohäuser zu verlieren?
Drei Jahre später hatte das gleiche Gründerteam mit LeasingMarkt.de eine Antwort gefunden. LeasingMarkt.de tritt als Plattform zwischen Leasingnehmer und Autohaus auf und bleibt auf diesem Wege unabhängig und fair.
Über Leasingmarkt
LeasingMarkt.de ist ein deutscher Online-Marktplatz für Auto-Leasingangebote. Auf dem Marktplatz finden Kunden schnell und einfach das richtige Auto, das zu ihrer Lebenssituation und ihrem Finanzbudget passt. Händler auf der anderen Seite können ihre Angebote auf LeasingMarkt.de inserieren und stehen den Kunden mit Rat und Tat zur Seite.
Der Online-Marktplatz wurde 2012 von den Autoliebhabern Thomas Behrens, Robin Tschöpe und Chris Tschöpe mit der Motivation gegründet, den deutschen Leasingmarkt für Fahrzeuge transparenter und übersichtlicher zu gestalten. Der Sitz des Unternehmens ist Düsseldorf.