Tag des Einbruchschutzes am 29. Oktober 2023

 Rund 66.000 Wohnungseinbrüche registrierte die Polizei im letzten Jahr.

Circa die Hälfte davon ereignete sich in der dunklen Jahreszeit zwischen Oktober und Januar.

Der Tag des Einbruchschutzes wurde von der Polizei, der Versicherungswirtschaft und entsprechenden Industrieverbänden ins Leben gerufen.

Erklärtes Ziel: Die Zahl der Wohnungseinbrüche durch breite Aufklärung zu reduzieren.
 
„Es gibt viele sinnvolle Maßnahmen, um Einbrecher fernzuhalten“, erklärt Hermann-Josef Coenen von den Barmenia Versicherungen. „Oft lässt sich mit Kleinigkeiten schon viel erreichen.“

Hier einige Tipps:

Mechanischer Schutz:
Die Sicherung der Fenster und Türen steht an erster Stelle. Es ist wichtig, alle Fenster fest zu verschließen, sobald Haus oder Wohnung verlassen werden. Wohnungs-, Balkon- oder Terrassentüren sollten mit geprüften Sicherheitsschlössern ausgestattet sein. Einbruchhemmende Fenster und Türen schrecken Einbrecher oft ab, weil das Aufbrechen zu lange dauert und das Entdeckungsrisiko steigt.

Beleuchtung:
Gefährdete Bereiche sollten gut beleuchtet sein. Diebe lassen sich durch Licht zumindest abschrecken. Die Beleuchtung kann über Timer oder Bewegungsmelder gesteuert werden.

Schlüssel:
Ersatzschlüssel für die Haustür sollten niemals im Freien versteckt werden. Wenn ein Schlüssel verloren geht, ist es ratsam, die Schließzylinder auszutauschen.

Sicherheitssysteme:
Neben elektronischen Alarmanlagen gibt es heute auch leistungsstarke Smarthome-Systeme, die einem Einbruch entgegenwirken, zum Beispiel indem sie die Anwesenheit von Hausbewohnern vortäuschen.

Nachbarschaftliche Vernetzung:
Ein guter Kontakt zu den Nachbarn ist wichtig, da gegenseitige Bekanntschaft die Aufmerksamkeit füreinander schärft. Verdächtige Beobachtungen sollten sofort der Polizei gemeldet werden.

Zur Absicherung gehört auch eine Hausratversicherung, die Schäden durch Einbruchdiebstahl und Vandalismus abdeckt. Hier lohnt sich ein Blick ins Kleingedruckte, um sicherzustellen, ob neben Bargeld und Schmuck bspw. auch Kunst- und Wertgegenstände von der Versicherung geschützt werden.
 
Weitere Informationen gibt es online unter www.barmenia.de.