Unwetterschäden: Keine staatliche Soforthilfe ohne Eigenvorsorge

Nach Sachsen gibt es seit 1. Juli auch in Bayern keine staatliche Soforthilfe mehr bei Naturkatastrophen, wenn die Schäden versicherbar gewesen wären.

Kostenerstattung für Zusatznahrung bei Patienten mit schweren oder chronischen Erkrankungen

In Deutschland ist im Zwölften Sozialgesetzbuch, kurz SGB XII genannt, festgehalten, dass gewisse Personen Anspruch auf einen Mehrbedarf für eine kostenaufwändige Ernährung haben.