Unwetterschäden: Keine staatliche Soforthilfe ohne Eigenvorsorge
Nach Sachsen gibt es seit 1. Juli auch in Bayern keine staatliche Soforthilfe mehr bei Naturkatastrophen, wenn die Schäden versicherbar gewesen wären.
Nach Sachsen gibt es seit 1. Juli auch in Bayern keine staatliche Soforthilfe mehr bei Naturkatastrophen, wenn die Schäden versicherbar gewesen wären.
Vieles ist nicht versichert
Immer wieder enden Streitereien zwischen Mietern und Vermietern vor Gericht.
In Deutschland ist im Zwölften Sozialgesetzbuch, kurz SGB XII genannt, festgehalten, dass gewisse Personen Anspruch auf einen Mehrbedarf für eine kostenaufwändige Ernährung haben.
Marktcheck und neues Beauty-Produkt entlarven Praktiken des Gender Pricing