Gentechnik durch die Hintertür verhindern!
AbL stuft neue Züchtungstechniken als Gentechnik ein
Die so genannten „neuen Züchtungstechniken“ wie die „Genome-Editing“-Verfahren sind sowohl rechtlich als auch naturwissenschaftlich als Gentechnik einzustufen und entsprechend zu regulieren. Das fordert die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) sowohl von der EU-Kommission als auch von der Bundesregierung.
„Die Wahlfreiheit der Bürger und Bauern sowie das Vorsorgeprinzip müssen konsequent verteidigt werden“, erklärt Annemarie Volling, Gentechnik-Expertin der AbL zur Vorstellung eines aktuellen Positionspapiers der Organisation zu den neuen Züchtungstechniken.
Voraussichtlich noch im ersten Quartal 2016 werde die EU-Kommission bekanntgeben, ob sie sieben „neue Techniken“ rechtlich als Gentechnik einstuft. Teilweise arbeiteten die Techniken mit alten Verfahren der Gentechnik. Andere, neuartige Techniken griffen auf molekularer Ebene direkt in die DNA bzw. in die Genregulation ein, wie die Zinkfinger-Nuklease-Technik (ZFN), die Oligonukleotid-gerichtete Mutagenese (ODM) und die RNA-gerichtete DNA-Methylierung (RdDM).
Volling weiter: „Mit diesen Genome-Editing-Verfahren wird auf molekularer Ebene auf neuartige Weise in das Erbgut und den Stoffwechsel von Organismen eingegriffen. Zum Teil bestehen hier die alten Risiken der klassischen Gentechnik, es kommen aber auch ganz neue Risiken hinzu. Es ist viel zu wenig über die mittel- und langfristigen Folgen der Techniken sowohl im veränderten Organismus als auch in der Interaktion mit der Umwelt oder in der Nahrungskette bekannt“, warnt die Expertin.
Hinzu komme, dass die Verfahren mehrfach und auch in Kombination angewendet werden könnten.
„Selbst die Entwickler geben zu, dass sie die genauen Mechanismen nicht verstehen. Es bestehen Unklarheiten bezüglich der Zielgenauigkeit und nicht erwarteter Effekte. Deshalb müssen diese Techniken allein schon aus Vorsorgegründen der EU-Gentechnik-Regulierung unterliegen“, fordert Volling. Sowohl diese Sicherheitsaspekte als auch zwei aktuelle Rechtsgutachten von Dr. Krämer und Dr. Spranger zeigten, dass diese Verfahren als Gentechnik einzustufen seien.
Den Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt kritisiert die AbL dafür, dass er sich bisher wenig um die Vorsorge kümmere. Im Frühjahr 2015 hatte das ihm unterstellte Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) einen Raps der US-Firma CIBUS, der mit einer der neuen Techniken (ODM) hergestellt wurde, nicht als Gentechnik im Sinne des Gentechnik-Gesetzes eingestuft.
Einer Aufforderung der AbL und anderer Organisationen an den Minister, diesen Behördenbeschluss umgehend rückgängig zu machen, ist er nicht gefolgt. Erst eine Klage brachte aufschiebende Wirkung. Sie verhinderte, dass der erste neue Gentechnik-Raps mit Zustimmung des Ministers auf deutschen Äckern wächst.
Die AbL fordert Minister Schmidt auf, sich zunächst mit dem Bundestag, der Zivilgesellschaft und anderen zuständigen Ressorts zu verständigen, bevor er eine Position Deutschlands nach Brüssel in der Sache übermittelt.
Das Positions- und Hintergrundpapier der AbL findet sich unter: www.abl-ev.de/themen/gentechnikfrei/hintergruende-positionen.html.