Teure Urlaubsknöllchen – wenn der Urlaub zur Bußgeldfalle wird
Bußgelder aus dem Ausland
Ob beim Strandurlaub in Italien, bei einer Wandertour in den Alpen oder einem Städtetrip nach Polen – auch auf Reisen lauern überall Blitzer.
Doch müssen deutsche Autofahrer die ausländischen Bußgelder bezahlen, wenn sie geblitzt wurden?
„Grundsätzlich können deutsche Behörden Bußgelder aus dem europäischen Ausland eintreiben – allerdings erst, wenn sie die Bagatellgrenze von 70 Euro überschreiten. Diese Summe wird jedoch häufig erreicht, da sie sich nicht nur aus dem Bußgeld, sondern auch aus den Verwaltungskosten zusammensetzt“, erklärt Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de.
Prüfender Blick
Bußgeldbescheide – egal ob aus dem In- oder Ausland − sollten immer kritisch darauf geprüft werden, ob der Vorwurf und die Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Verstoßes plausibel sind. Damit ein Bescheid aus einem EU-Land vollstreckt werden kann, müssen die maßgeblichen Inhalte des Bescheides außerdem in deutscher Sprache verfasst sein.
„In der Regel kann auch rechtlich gegen einen Bescheid aus dem europäischen Ausland vorgegangen werden. Ob das der Fall ist, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes, eine entsprechende Rechtsmittelbelehrung muss dem Bescheid beigefügt sein“, erklärt Tom Louven.
Bloß nicht trödeln!
Wenn die Zahlungsaufforderung aus dem Urlaubsland berechtigt ist, sollten Betroffene ihr zügig nachkommen.
„In einigen EU-Ländern erhöht sich das Bußgeld im Laufe der Zeit – je länger keine Zahlung erfolgt, desto teurer wird es für den Verkehrssünder.
- Wer sein Bußgeld beispielsweise in Griechenland nicht innerhalb von 10 Tagen begleicht, muss mit einer Verdopplung der Strafsumme rechnen.
- Auch in Italien erfolgt eine Verdopplung nach einer Frist von 60 Tagen“, weiß Tom Louven.
Anders verhält es sich in Spanien: Hier ist eine Halbierung des Bußgeldes möglich, wenn die Strafe innerhalb von 20 Tagen beglichen wird.
Teure Fahrten in der Schweiz
Bislang wurden Bußgeldbescheide aus der Schweiz in Deutschland nicht in jedem Fall vollstreckt. Die Behörden konnten die Zahlungsaufforderungen oftmals nicht durchsetzen – jeder fünfte Bußgeldvorwurf verjährte.
Seit dem 1. Mai 2024 gilt allerdings ein neues Polizeiabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz, das die Vollstreckung der Bußgelder ermöglicht.
Das kann teuer werden, warnt Tom Louven: „Raser, die auf der Schweizer Autobahn 20 km/h zu schnell unterwegs sind, müssen umgerechnet 184 Euro zahlen, während die gleiche Geschwindigkeitsüberschreitung hierzulande 60 Euro kostet. Wer sein Bußgeld nicht bezahlt und erneut in die Schweiz reist, dem drohen weitere Sanktionen wie ein Strafbefehl oder sogar eine Freiheitsstrafe.“
Beschlagnahmung bei Raserei
Besonders drastisch fallen seit dem 1. März 2024 auch die Strafen für Temposünder in Österreich aus: Bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 80 km/h innerorts und 70 km/h außerorts kann das Auto beschlagnahmt und sogar versteigert werden – das gilt auch für Deutsche, die in Österreich unterwegs sind.
Wenn es sich nicht um das Auto des Fahrers handelt, ist zwar keine Versteigerung möglich, doch es kann ebenfalls für bis zu 2 Wochen beschlagnahmt werden.
Zusätzlich erhält der Fahrer ein lebenslanges Lenkverbot für das betroffene Fahrzeug.
„Außerdem wurde die maximale Bußgeldhöhe in Österreich von 5.000 auf 7.500 Euro angehoben“, weiß Tom Louven.
Alkoholisiert am Steuer
In Polen drohen seit dem 14. März 2024 härtere Konsequenzen für Trunkenheit am Steuer.
„Beträgt der Blutalkoholwert 1,5 Promille oder mehr, kann das Fahrzeug nun beschlagnahmt werden. Kommt es zu einem Unfall, greift diese Regelung bereits ab 0,5 Promille. Ebenso droht der Verlust des Autos, wenn Fahrer innerhalb von 2 Jahren erneut alkoholisiert am Steuer erwischt werden“, so Tom Louven.
Besonders teuer kann ein kühles Bier oder fruchtiger Cocktail auch im Italienurlaub werden.
Bereits ab 0,5 Promille droht dem Fahrer ein Bußgeld von 545 Euro, ab 1,5 Promille erhöht sich die Strafe sogar auf bis zu 6.000 Euro.
Über Geblitzt.de
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren. Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien.
Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung