Fernwärmepreise: vzbv verklagt E.ON und Hansewerk Natur
Nach exorbitanten Preissteigerungen will der vzbv mit zwei Sammelklagen Rückerstattungen für Kund:innen erstreiten
Preisanstiege um mehrere hundert Prozent
Viele Kund:innen der Fernwärmeanbieter E.ON und Hansewerk Natur müssen derzeit im Vergleich zum Jahr 2020 ein Vielfaches für das Heizen ihrer Wohnräume bezahlen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die Preiserhöhungen der beiden Anbieter in vielen Versorgungsgebieten für rechtswidrig.
Deswegen hat der vzbv jetzt zwei weitere Sammelklagen eingereicht. Verbraucher:innen können sich den Klagen in Kürze anschließen.
„Kein Wettbewerb, keine Wahlfreiheit, geringe Preistransparenz: Der Fernwärmemarkt ist in Deutschland alles andere als verbraucherfreundlich. E.ON und Hansewerk Natur fehlen die rechtlichen Voraussetzungen für die enormen und intransparenten Preisanstiege. Verbraucher:innen dürfen nicht zu Unrecht abkassiert werden. Mit den beiden Sammelklagen will der vzbv direkte Rückerstattungen für teilnehmende Verbraucher:innen einklagen“, sagt Ramona Pop, Vorständin beim vzbv.
Nach Einschätzung des vzbv sind die Preiserhöhungen der zurückliegenden Jahre bei E.ON und Hansewerk Natur unwirksam, weil die Preisänderungsklauseln nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechen.
Mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung geht der vzbv gegen Preissteigerungen vor, die nach dem Jahr 2020 erfolgten.
Hohe Mehrbelastungen für Verbraucher:innen
E.ON hat auf der Grundlage seiner Preisänderungsklauseln beispielsweise im Versorgungsgebiet Erkrath-Hochdahl (NRW) den brutto-Arbeitspreis von 6,18 ct/kWh (2020) auf 23,24 ct/kWh (2022) erhöht.
Nach Berechnung des vzbv bedeutet das bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh insgesamt 3.500 Euro Mehrkosten für die Jahre 2021 und 2022 zusammen.
Anderswo sind ähnliche Entwicklungen bei den Fernwärmepreisen von E.ON und Hansewerk Natur festzustellen.
Bei den Sammelklagen mitmachen
Verbraucher:innen können sich den Sammelklagen (Abhilfeklagen) anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister eintragen.
Dadurch verjähren ihre Ansprüche nicht. Der vzbv informiert, sobald das Eintragen im Klageregister möglich ist. Das Register wird voraussichtlich in wenigen Wochen vom BfJ geöffnet.
Schon jetzt können sich Betroffene auf www.sammelklagen.de/eon und www.sammelklagen.de/hansewerk für die News-Alerts des vzbv anmelden. Dann werden sie per E-Mail über den Verlauf der Verfahren informiert und erfahren, ab wann sie sich in die Klageregister eintragen können.
Bereits vor einer Woche hat der vzbv seine erste Sammelklage eingereicht. Dabei geht es um Preiserhöhungen bei Internetverträgen des Anbieters Vodafone.