Sicherheitswarnung zu Automatisierten Externen Defibrillatoren (AED)
Das Ministerium für Soziales und Integration macht auf Sicherheitsrisiken durch Defibrillatoren der Marke Telefunken AED Modell FA1 und HR1 aufmerksam.
Es wird allen Betreibern dringend geraten, die Defibrillatoren auszutauschen und nicht mehr für die Anwendung bereitzustellen.
Der niederländische Hersteller Defiteq International B.V. bringt Defibrillatoren der Marke Telefunken AED Modell FA1 und HR1 seit Juli 2016 ohne gültiges CE-Zeichen unrechtmäßig auf dem EU-Markt in Verkehr.
Es ist davon auszugehen, dass dies auch Ersatzteile und Zubehör wie Batterien und Elektroden der genannten Produkte betrifft.
Die Sicherheit und Funktionalität der nicht konformen Defibrillatoren ist nicht gewährleistet.
Es wird daher allen Betreibern dringend geraten, die Defibrillatoren der Marke Telefunken AED Modell FA1 und HR1 auszutauschen und nicht mehr für die Anwendung bereitzustellen.
Weitere Informationen
Der Vertrieb der genannten Produkte war untersagt worden. Die zuständige niederländische Behörde teilte nun mit, dass der Hersteller die Produkte weiterhin produzierte und mit einer gefälschten Bescheinigung verkaufte. Der Rückruf der Produkte wurde angeordnet, lückenlose Informationen über den Vertrieb der Geräte sind aber nicht verfügbar.
Defibrillatoren sind Geräte zur Notfallbehandlung von Herzproblemen.
Diese sogenannten „Schockgeber“ werden häufig als „Laiengeräte“ im öffentlichen Raum zur Verfügung gestellt. Sie werden möglicherweise nicht im gleichen Maße gewartet wie vergleichbare Medizinprodukte für den professionellen Gebrauch.
Das Ministerium für Soziales und Integration betont daher die Bedeutung der regelmäßigen Kontrolle des Displays und der Betriebsbereitschaft aller AED gemäß Gebrauchsanweisung und empfiehlt, Wartungen durchführen zu lassen. Insbesondere ist auf die Funktionalität der Batterien (Akkus) und Elektroden(-pads) bzw. den regelmäßigen Austausch der Batterien zu achten.
Quelle:
Mitteilung des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg vom 9. August 2019