Bildungsurlaub nutzen für Sprachreisen

Jetzt ist der richtige Moment, Ihren Bildungsurlaub für dieses Jahr zu planen und zu beantragen.

Bildungsurlaub kann in 12 Bundesländern beantragt werden.

Bildungsurlaub ist die bezahlte Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen Weiterbildung.

Als anerkannte berufliche Weiterbildung gilt auch die Teilnahme an einer Sprachreise, wenn der Sprachkurs als Bildungsurlaub anerkannt ist.

Einen generellen Anspruch auf Bildungsurlaub haben Arbeitnehmer, welche seit mindestens 6 Monaten Vollzeit angestellt sind.

Dem Arbeitnehmer stehen bis zu 5 Tage pro Jahr oder 10 Tage innerhalb von zwei Jahren als Bildungsurlaub zur Verfügung. Die Vorraussetzungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden.

In Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen gibt es das Angebot leider nicht.

Im FDSV sind führende deutsche Sprachreise-Veranstalter zusammengeschlossen, die sich strengen Qualitätsrichtlinien unterwerfen und regelmäßig von einem unabhängigen Beirat überprüft werden.

Der Fachverband Deutscher Sprachreise-Veranstalter e.V. kümmert sich um die Qualitätssicherung und prüft die Einhaltung der FDSV-Richtlinien.

Die FDSV-Richtlinien finden Sie unter www.fdsv.de

Dort stehen auch der „Ratgeber“ und die „Checkliste“ zum Download bereit, die wichtige Kriterien enthalten, auf was bei einer Sprachreise zu achten ist.