Wie läuft eine Scheidung ab und was kostet sie

Im Jahr 2016 wurden in Deutschland 162.397 Ehen geschieden.

Die einvernehmliche Scheidung stellt dabei den unkompliziertesten sowie kostengünstigsten Fall dar, ist jedoch bei Weitem nicht die Regel.

Welche Sonderfälle es gibt und mit welchen Kosten zu rechnen ist, erfahren Sie in folgendem Ratgeber.

Auflösung der eingetragenen Lebenspartnerschaft
Wenngleich seit dem 1. Oktober 2017 die Ehe in Deutschland auch für gleichgeschlechtliche Paare erlaubt ist, existieren zum Großteil noch die eingetragenen Lebenspartnerschaften. Auch diese kann im Falle einer Trennung aufgehoben werden. Das Vorgehen ist dabei dem einer Scheidung nahezu identisch.

So muss auch hier zunächst das Trennungsjahr eingehalten sowie ein Versorgungsausgleich ausgeführt werden. Zudem sind sowohl streitige als auch einvernehmliche Aufhebungen denkbar.

Eheannullierung
Bei der Eheannullierung gilt die Ehe hingegen als „nicht erklärt“. Sie hat in diesem Fall faktisch gar nicht erst existiert und wird aus dem Eheregister gelöscht. Dies kann jedoch nur selten und unter bestimmten Bedingungen durchgeführt werden. So etwa, wenn die Ehegatten noch nicht volljährig oder in direkter Linie miteinander verwandt sind.

Auch wenn einer der Partner bereits verheiratet ist oder sich während der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit befand – etwa durch zu hohen Alkohol- oder Drogenkonsum – kann die Ehe nachträglich annulliert werden.

Härtefallscheidung
Hierbei kann der Vorgang der Scheidung deutlich beschleunigt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn psychische oder physische Gewalt vorliegt, das heißt einer der Partner vom anderen fortwährend oder in schwerster Weise beleidigt, beschimpft und misshandelt wird – insbesondere im Beisein der Kinder.

Ist einer der Ehegatten fremdgegangen, woraus eine Schwangerschaft resultierte, kann ebenfalls ein Härtefall begründet sein. Das Paar muss somit nicht zuvor das Trennungsjahr durchlaufen, sondern kann den Scheidungsantrag zeitnah nach der erfolgten Trennung einreichen.

In jedem Fall muss jedoch zunächst das zuständige Gericht entscheiden, ob ein besonderer Härtegrund für einen der Beteiligten vorliegt.

Wie läuft die Scheidung ab?
Nach Ablauf des Trennungsjahres reicht der beauftragte Anwalt beim zuständigen Gericht den Scheidungsantrag ein. Daraufhin wird ein Scheidungstermin anberaumt, bei dem sich die Ehegatten noch einmal zum Sachverhalt äußern müssen.

Im Falle einer einvernehmlichen Trennung kann dies mitunter sehr schnell vonstattengehen. Daraufhin wird der Scheidungsbeschluss verkündet und den Ehegatten in schriftlicher Form zugesandt. Nach dessen Erhalt haben sie einen Monat Zeit zur Prüfung. Wird in diesem Zeitraum kein Rechtsmittel eingelegt,

ist der Beschluss rechtskräftig und die abschließende Kostenfestsetzung durch den beauftragten Anwalt erfolgt. In der Regel muss dann die Differenz der bisher gezahlten und der aktualisierten Kostenrechnungen nachgezahlt werden. Die finale Ausfertigung des Scheidungsbeschlusses mit dem Rechtskraftvermerk des zuständigen Gerichts muss sorgfältig aufbewahrt werden, da es sich hierbei gleichzeitig um die Scheidungsurkunde handelt.

Wie viel kostet eine Scheidung?
Die Scheidungskosten richten sich zunächst nach dem sogenannten Verfahrenswert. Dieser ergibt sich aus dem Nettoeinkommen beider Eheleute, das in den letzten drei Monaten erzielt wurde. Ist keiner von ihnen erwerbstätig bzw. besitzen sie nur ein geringes Einkommen, ist ein gesetzlicher Mindeststreitwert von 3.000 Euro festgeschrieben. Auf diesen Betrag wird pauschal eine Summe von 1.000 Euro aufgeschlagen, die für den durchzuführenden Versorgungsausgleich erhoben wird.

Somit liegt der Mindestverfahrenswert bei durchzuführendem Versorgungsausgleich bei 4.000 Euro, während der maximale Verfahrenswert laut § 43 Absatz 1 Familiensachen-Gerichtskostengesetz (FamGKG) 1 Million Euro beträgt. Auf dessen Grundlage berechnen sich anschließend die Anwalts- und Gerichtskosten.

Tiefergehende Informationen zur Scheidung finden Sie im kostenlosen E-Book unter https://www.scheidung.org/.

Quelle:
Laura Gosemann