Weihnachtsgeld unter der Lupe: Steuerliche Belastung oder Bonus?
Bei vielen Beschäftigten sorgt die jährliche Sonderzahlung zum Jahresende für Freude.
Doch spätestens beim Blick auf die Abzüge stellt sich die Frage, ob das Weihnachtsgeld wirklich einen finanziellen Gewinn darstellt oder ob die Steuerlast die festliche Stimmung trübt.
Auf was es ankommt, weiß Benjamin Bhatti, Geschäftsführer der bhatti.pro Steuerberatungsgesellschaft mbH: „Nach wie vor entpuppt sich das Weihnachtsgeld für viele Arbeitnehmer als eine willkommene finanzielle Unterstützung in der Vorweihnachtszeit, doch die steuerliche Behandlung dieser Sonderzahlung sorgt oftmals eher für gemischte Gefühle.
Auf den ersten Blick wirkt das Weihnachtsgeld wie ein Segen
Es hilft, zusätzliche Ausgaben rund um das Fest zu decken, sei es für Geschenke, festliche Mahlzeiten oder Winterkleidung. Zudem empfinden viele diese Zahlung als Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung durch den Arbeitgeber.
Doch der steuerliche Aspekt kann die Freude etwas trüben
Das Weihnachtsgeld erhöht das zu versteuernde Einkommen und unterliegt wie das normale Gehalt dem Einkommensteuersatz, der je nach Höhe der Zahlung sogar in einen höheren Steuerbereich führen kann. Ein erheblicher Teil des zusätzlichen Betrags fließt also direkt an das Finanzamt. In der Praxis führt dies oft dazu, dass das Weihnachtsgeld – statt das Konto merklich zu füllen – deutlich abgeschmolzen beim Arbeitnehmer ankommt.
Steuerlast möglichst gering halten
Besonders bei höheren Sonderzahlungen entsteht schnell der Eindruck, dass der Staat übermäßig am zusätzlichen Gehalt mitverdient. Dennoch kann das Weihnachtsgeld aus steuerlicher Sicht auch ein Vorteil sein, wenn sich Beschäftigte mit den individuellen Möglichkeiten zur Steueroptimierung auseinandersetzen.
Wer zum Beispiel die Sonderzahlung nutzt, um bestimmte Ausgaben für Werbungskosten, Extraausgaben oder außergewöhnliche Belastungen vor Jahresende zu tätigen, senkt so seine steuerliche Belastung im laufenden Jahr effektiv.
Auch private Ausgaben, wie etwa für Krankheitskosten, Pflegeaufwendungen oder bestimmte Versicherungen, können steuerlich absetzbar sein und helfen, das Gesamteinkommen zu mindern.
Das Weihnachtsgeld lässt sich also strategisch für solche Ausgaben nutzen, um die Steuerlast zu reduzieren.
Ebenso kann es sich lohnen, den Bonus steuerfrei in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) zu investieren, wie beispielsweise in eine Direktversicherung oder Pensionskasse. Solche Zahlungen sind meist bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei, sodass das Weihnachtsgeld direkt in den Aufbau der Altersvorsorge fließt, ohne dass sofort eine Versteuerung anfällt.
Für regelmäßig anfallende Kosten, etwa für den Arbeitsweg oder andere Berufsausgaben, beantragen Arbeitnehmer im besten Fall einen Lohnsteuerfreibetrag. Damit verringert sich bereits im laufenden Jahr das steuerpflichtige Einkommen, sodass auch das Weihnachtsgeld weniger stark besteuert wird.
Manche Unternehmen willigen zudem ein, den Bonus auf mehrere Monate zu verteilen, was den Progressionseffekt mildern kann. Denn wenn die Sonderzahlung zum normalen Gehalt hinzukommt, rutscht das Einkommen oft in eine höhere Steuerprogression, was die Abzüge steigen lässt.
Auch bietet das Weihnachtsgeld Arbeitgebern eine Möglichkeit, Mitarbeitern Wertschätzung zu zeigen und ihre Motivation zu steigern, was sich langfristig auch für das Unternehmen positiv auswirkt. Aus diesen Gründen lohnt sich das Weihnachtsgeld – wenn es zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Entgelt gezahlt wird – für den Arbeitnehmer immer, auch wenn es nicht vollständig bei ihm ankommt.
Aus Arbeitgebersicht lohnt es sich daher andere Zahlungen zu präferieren. Noch bis Ende 2024 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten beispielweise eine steuer- und abgabenfreie Inflationsprämie bis zu einem Betrag von 3.000 Euro gewähren.“
Weitere Informationen über die bhatti.pro Steuerberatungsgesellschaft mbH unter https://bhatti.pro/.