Schlaf- und Kinderzimmer mit Rauchmeldern ausstatten

Die Gefahr kommt im Schlaf

Viele Brandopfer werden in der Nacht überrascht

Die größte Gefahr geht bei einem Brand nicht vom offenen Feuer, sondern von giftigen Rauchgasen aus. Die Brandexperten von DEKRA erinnern an die Notwendigkeit, alle Schlafräume und Kinderzimmer mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Rund 500 Menschen kommen jedes Jahr bei Wohnungsbränden ums Leben.

In fast allen Bundesländern sind Brandmelder für Neu- und Umbauten vorgeschrieben, in einigen Bundesländern auch für Bestandsbauten. In Baden-Württemberg und Hessen muss der Bestand bis zum 31.12.2014 nachgerüstet werden, bis Ende 2015 auch in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt.

Vorgeschrieben ist in der Regel mindestens ein Rauchmelder in allen Schlafräumen und auf den Rettungswegen zu diesen Räumen.

Für die Installation ist meist der Eigentümer zuständig. Bei Mietwohnungen müssen die Mieter selbst auf die Betriebsbereitschaft des Lebensretters achten.

„Wohnungsbrände entstehen nicht nur durch das Rauchen im Bett, eine nicht ausgeschaltete Herdplatte oder Blitzschlag. Relativ häufig sind Defekte an elektrischen Geräten“, sagt Bernhard Schuhmacher, Brandschutzexperte bei DEKRA.

Oft kommt es zu einem Schwelbrand, bei dem giftige Rauchgase frei werden.

Im Schlaf sind Menschen den Brandgasen ohne Warngeräte wehrlos ausgeliefert.

Große Gefahr geht vom geruchlosen Kohlenmonoxid (CO) aus. Es blockiert das Hämoglobin im Blut und verhindert den lebenswichtigen Sauerstofftransport.

Schon in geringer Konzentration in der Atemluft, etwa 0,3 bis 0,5 Prozent, wirkt das Gas in wenigen Minuten tödlich.

Mit Rauchmeldern besteht die Chance, einen Brand rechtzeitig zu bemerken und gerettet zu werden.

Die Brandschutzexperten empfehlen, beim Kauf eines Rauchmelders auf Qualität zu achten. Hochwertige Geräte sind an der Kennzeichnung 'Q' zu erkennen und ab etwa 20 Euro erhältlich.

Damit die Geräte dauerhaft schützen können, müsse ihre Funktion regelmäßig anhand der Kontrolltaste geprüft werden. DEKRA warnt davor, den Rauchmelder beim Warnsignal für eine nahezu leere Batterie einfach abzuschalten.

In diesem Fall müsse die Batterie oder das Gerät umgehend ausgetauscht werden.

Quelle:
DEKRA - www.dekra.de