Keine Unfallflucht

Nach einem Autounfall müssen Verletzte nicht immer am Unfallort auf die Polizei warten.

Die Richter gaben beispielsweise einem Mann Recht, der nach einem selbstverschuldeten Unfall schnell in das Auto eines Bekannten stieg.

Die Fingerkuppe des Mittelfingers seiner rechten Hand war abgeknickt und die Wunde blutete stark.

Der Verletzte ließ sich im Krankenhaus versorgen und rief erst dann die Polizei an.

Die Verurteilung des Landgerichtes (LG) u.a. wegen Fahrerflucht zu einer Freiheitsstrafe hob der BGH zum Teil auf.

Das LG muss jetzt prüfen, ob der Fahrer den Unfallort auch wegen seiner Verletzung verlassen hatte.

Wenn das der Fall sei, könnte sein Verschwinden gerechtfertigt gewesen sein, so die ARAG Experten

Urteil des BGH, Az.: 4 StR 259/14.

Quelle:
ARAG Versicherung - www.arag.de