Zum Rückforderungsrecht für verlorene Einsätze bei illegalen Sportwetten
Beschluss des BGH vom 22.03.2024 (I ZR 88/23)
Teilnehmer an in Deutschland unzulässigen und nicht genehmigungsfähigen Sportwetten haben nach vorläufiger Einschätzung des BGH einen Anspruch auf die Erstattung ihrer verlorenen Einsätze gegen die Anbieter.
Dem Hinweisbeschluss des BGH liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Beklagte mit Sitz in Österreich bietet im Internet Sportwetten an. Der Kläger nimmt vom 11. Oktober 2018 bis zum 28. Dezember 2018 an Sportwetten der Beklagten teil. In diesem Zeitraum verfügt die Beklagte nicht über eine Konzession zur Veranstaltung von Sportwetten, hatte eine solche Konzession jedoch bereits beantragt, die im Jahr 2021 auch erteilt wurde.
Der Kläger macht die Unzulässigkeit der Sportwetten sowie die Unwirksamkeit der Wettverträge geltend.
Das Wettangebot der Beklagten sei nicht erlaubt und auch nicht erlaubnisfähig gewesen.
Mit seiner Klage verlangt der Kläger von der Beklagten die Rückzahlung der an sie geleisteten Zahlungen in Höhe seiner Nettoverluste – also der verlorenen Einsätze abzüglich der Gewinne – von knapp 12.000 Euro.
Das Landgericht weist die Klage ab.
Das Berufungsgericht verurteilt die Beklagte zur Zahlung.
Mit der Revision begehrt die Beklagte die vollständige Abweisung der Klage.
Die Revision hat nach vorläufiger Einschätzung des BGH keine Aussicht auf Erfolg.
Dem Kläger dürfte ein bereicherungsrechtlicher Rückzahlungsanspruch gegen die Beklagte zustehen, da es sich bei den verlorenen Einsätzen um rechtsgrundlose Leistungen handle.
Die zugrundeliegenden Verträge seien aufgrund eines gesetzlichen Verbotes im Sinne des § 134 BGB nichtig.
Zudem seien die Wetten der Beklagten zum fraglichen Zeitpunkt auch nicht konzessionsfähig gewesen, weil sie etwa den Höchsteinsatz der Spieler nicht wie erforderlich auf 1.000 Euro pro Monat begrenzt habe.
Hinweis:
An diesem Verfahren war der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nicht beteiligt. Gerne informiert Sie der vzbv alle vier bis sechs Wochen mit einem kostenlosen Newsletter über neue Urteile zum Verbraucherrecht.
Eckdaten zum Urteil
Datum der Urteilsverkündung: 22.03.2024
Aktenzeichen: I ZR 88/23
Gericht: BGH
Quelle:
Verbraucherzentrale Bundesverband - www.vzbv.de